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"Die Vorwürfe sind unberechtigt"

Insolvenz des Kolping-Bildungswerkes: Bistum reagiert auf Zeitungsbericht

Dresden (tdh / kna) -Das Bistum Dresden-Meißen hat Vorwürfe gegen die Bistumsleitung im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren gegen das Kolping- Bildungswerk Sachsen (KBS) als unberechtigt zurückgewiesen. "Weder das Bistum noch der Bischof haben jemals Geldgeber getäuscht und erst recht nicht gezielt den Anschein erweckt, die katholische Kirche stehe finanziell hinter den Projekten des Kolping-Bildungswerkes", heißt es in einer Erklärung.

Hintergrund ist die Berichterstattung der Sächsischen Zeitung (SZ) vom 5. Dezember. Darin hieß es, ein von der SZ nicht namentlich genannter Gläubiger wolle noch vor Weihnachten beim Landgericht Dresden Klage gegen das Bistum und die Spitze des Kolpingwerks Deutschland einreichen. Bistum und Kolpingwerk hätten die Geldgeber der Projekte des Kolping- Bildungswerkes getäuscht und "gezielt den Anschein erweckt, als ob die katholische Kirche finanziell" dahinter stünde. Bei der Klage gehe es um die Zahlung von 3,2 Millionen Euro "und darum, wer was und wann über die Schieflage des KBS gewusst hat", so die SZ. Hinter dem Gläubiger steht nach Angaben der in Dresden erscheinenden Zeitung "ein Konzern -vertreten durch eine Kanzlei, für die 3000 Mitarbeiter tätig sind, davon allein 1500 Rechtsanwälte".

Das Bistum betont in seiner Erklärung zu den erhobenen Vorwürfen: "Das Gegenteil ist der Fall." Der Gläubiger habe bereits mit einem Schreiben von Anfang März 2002 seine "angeblichen Ansprüche" angemeldet. Eine vom Bistum eingeschaltete, auf wirtschaftsrechtliche Fragen spezialisierte Anwaltskanzlei habe damals die Angelegenheit geprüft und "den Anspruchstellern nachgewiesen, dass keinerlei Ansprüche gegen das Bistum bestehen". Der Antragsteller habe "bezeichnenderweise seit Anfang März auch in keiner Weise mehr reagiert".

Aus der Sicht des Bistum ist die angekündigte Klage "völlig unbegründet", heißt es in der Erklärung weiter. "Natürlich kann niemand daran gehindert werden, eine unbegründete Klage einzureichen. Das Bistum ist sich jedoch sicher, dass die Klage von den Gerichten abgewiesen wird, und sieht dem angekündigten Verfahren deshalb gelassen entgegen."

Das Bistum weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die rechtliche Struktur des Kolping-Bildungswerkes hin. Danach habe für den Bischof weder ein Aufsichtsrecht noch eine Aufsichtspflicht bestanden. "Er hat auch nie eine Patronats- oder Bürgschaftserklärung in wirtschaftlichen Fragen des Kolping-Bildungswerkes abgegeben."

Das KBS hatte vor zwei Jahren Insolvenzantrag gestellt. Zur Kolping-Gruppe gehörten 27 Gesellschaften mit rund 1200 Mitarbeitern an 50 Standorten in Sachsen und Berlin. Ihre Schulden summierten sich nach Angaben des Insolvenzverwalters auf mehr als 100 Millionen Euro.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 50 des 52. Jahrgangs (im Jahr 2002).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Freitag, 13.12.2002

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