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Bistum Erfurt

Studiengebühren überprüfen

Katholisches Büro äußert Bedenken

Erfurt (as) -Der Leiter des Katholischen Büros für Thüringen, Winfried Weinrich, hat sich für eine differenziertere Einführung von Studiengebühren im Freistaat ausgesprochen. Mit der anstehenden Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes will die Landesregierung bei Überschreitung der Regelstudienzeiten Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semster erheben. Diese Regelung jedoch, so Weinrich bei einer Anhörung im Landtag am 31. Januar, orientiere sich an den alten Bundesländern -zum Beispiel Baden-Württemberg mit einer deutlich höheren Einkommensstruktur.

Ein niedrigerer Beitrag wie in Sachsen, wo die Studiengebühren für die Überschreitung der Regelstudienzeit zurzeit bei 307 Euro liegen, wären nach den Worten Weinrichs angemessener und entsprächen etwa den Einkommensstrukturen in Thüringen. Der Leiter des Katholischen Büros warnte weiterhin vor Studiengebühren für ein Zweitstudium, insbesondere für die Ausbildung von Priestern an der Katholisch- Theologischen Fakultät der Universität Erfurt. Dies könne dazu führen, dass die Theologische Fakultät diese Studenten an andere Hochschulen außerhalb Thüringens, die keine Studiengebühren erheben, verliert.

Zudem wies Weinrich darauf hin, dass die grundlegende Entscheidung für den Priesterberuf nicht selten zu einem Zeitpunkt erfolge, an dem bereits ein berufsqualifizierender Abschluss des Studienbewerbers vorliegt. "Deshalb bestehen gerade mit Blick auf die Priesterausbildung kirchlicherseits erhebliche Bedenken gegenüber der Erhebung von Studiengebühren bei Aufnahme eines Zweitstudiums", sagte Weinrich in der Anhörung vor dem Landtag.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 6 des 53. Jahrgangs (im Jahr 2003).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 06.02.2003

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