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Bistum Erfurt

Ethik ist keine Privatsache

Werte begründen ethisches Fundament -Eine Veranstaltung in Erfurt

Erfurt (as) -Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik (PID), Gentechnik -seit Jahren wird die Diskussion um die ethischen Grenzen der Biomedizin in Deutschland auf dem höchsten Niveau geführt. Was aber macht eigentlich ethisches Handeln aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Freiburger Moraltheologe und Ethiker Eberhard Schockenhoff bei einer Veranstaltung des Katholischen Forums und der Konrad- Adenauer-Stiftung am 6. Februar in der Bildungsstätte St. Martin in Erfurt.

Moralische Werte, so die Ausgangsthese Schockenhoffs, der auch Mitglied des Nationalen Ethikrates ist, begründen das ethische Fundament eines Rechtsstaates. Worte wie Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit seien nicht durch "emotionale Stellungnahmen" Einzelner begründet, sondern müssen rational nachvollziehbar sein. "Wie geht moralisches Argumentieren?", fragt Schockenhoff. Und zwar derart, dass daraus ethische Normen für alle abgeleitet werden können. Hier liegt nach den Worten Schockenhoffs eine wichtige Aufgabe für den Staat: Er muss religiöse und weltanschauliche Neutralität wahren, aber auch ein ethisches Fundament dafür schaffen, "wenn es um das Recht Dritter geht", zum Beispiel bei denen, "die sich nicht selbst schützen können".

Für den Moraltheologen gibt es vor allem drei Urteilsformen, die verantwortliches Handeln begründen: Die Hochrangigkeit der Ziele, die Rechtfertigung der Mittel und Methoden und die Verantwortbarkeit der Folgen. Schockenhoff bestreitet nicht, dass vor allem in der Grundlagenforschung die "hehren Ziele" des Wissenschaftlers "in sich gerechtfertigt" sind. Hier gebe es auch aus christlicher Sicht keinen grundsätzlichen Einspruch. Abzulehnen seien jedoch wissenschaftliche Ziele, die der Menschenwürde widersprechen, zum Beispiel beim "reproduktiven Klonen", wo es um die Kopie eines anderen gehe. Entscheidend in der ethischen Debatte seien die Wahl der Mittel und Methoden. Anders als das Bekenntnis des Utilitarismus -eine philosophische Richtung, die menschliches Handeln an seinem Nutzen misst -, der das "größte Glück für die größtmögliche Zahl" fordert und den Einzelnen dabei auf der Strecke lässt, sei auch hier das Kriterium der Menschenwürde entscheidend. Embryos zum Beispiel zu "fremdnützigen Zwecken" zu gebrauchen, stelle eine grobe Verletzung der Menschenwürde dar. Schließlich müsse man in der ethischen Diskussion -vor allem in der Biomedizin -die Folgen des Handelns im Blick behalten. Niemand wisse heute, wie weit die Forschungen an Embryos gehen werden.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 7 des 53. Jahrgangs (im Jahr 2003).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 16.02.2003

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