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Aus der Region

"Objektiv ungeordnet"

Klares Nein des Vatikan zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften - Ein Auszug -

Verschiedene Fragen bezüglich der Homosexualität sind in letzter Zeit mehrmals von Papst Johannes Paul II. und den zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls erörtert worden. Es handelt sich nämlich um ein beunruhigendes moralisches und soziales Phänomen, auch in jenen Ländern, in denen es in der Rechtsordnung keine Beachtung findet. Noch bedenklicher wird es aber in den Ländern, die den homosexuellen Lebensgemeinschaften eine rechtliche Anerkennung, die in einigen Fällen auch die Befähigung zur Adoption von Kindern einschließt, bereits gewährt haben oder gewähren wollen.

Die vorliegenden Erwägungen haben auch zum Ziel, die katholischen Politiker in ihrer Tätigkeit zu orientieren und ihnen die Verhaltensweisen darzulegen, die mit dem christlichen Gewissen übereinstimmen, wenn sie mit Gesetzentwürfen bezüglich dieses Problems konfrontiert werden

Schwere Sünde

Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt "die Weitergabe des Lebens beim Geschlechtsakt" ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.

Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen "mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen". Diese Personen sind wie die anderen Christen gerufen, ein keusches Leben zu führen. Aber die homosexuelle Neigung ist "objektiv ungeordnet", und homosexuelle Praktiken gehören "zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen".

Zeugnis für die Wahrheit

Das Gewissen fordert in jedem Fall, Zeugnis abzulegen für die ganze sittliche Wahrheit, der sowohl die Billigung homosexueller Beziehungen wie auch die ungerechte Diskriminierung homosexueller Menschen widerspricht. Deshalb sind diskrete und kluge Stellungnahmen nützlich, die zum Beispiel folgenden Inhalt haben könnten: den instrumentalen oder ideologischen Gebrauch aufdecken, den man von einer solchen Toleranz machen kann (...). Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.

Gewalt gegen Kinder

Den homosexuellen Lebensgemeinschaften fehlen ganz und gar die biologischen und anthropologischen Faktoren der Ehe und der Familie, die vernünftigerweise eine rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemeinschaften begründen könnten. Sie sind nicht in der Lage, auf angemessene Weise die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten. Ein eventueller Rückgriff auf die Mittel, die ihnen durch die neuesten Entdeckungen im Bereich der künstlichen Fortpflanzung zur Verfügung gestellt werden, wäre nicht nur mit schwerwiegenden Mängeln an Achtung vor der menschlichen Würde behaftet, sondern würde diese ihre Unzulänglichkeit in keiner Weise beheben.

Wie die Erfahrung zeigt, schafft das Fehlen der geschlechtlichen Bipolarität Hindernisse für die normale Entwicklung der Kinder, die eventuell in solche Lebensgemeinschaften eingefügt werden. Ihnen fehlt die Erfahrung der Mutterschaft oder der Vaterschaft. Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun in dem Sinn, dass man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnützt, um sie in ein Umfeld einzuführen, das ihrer vollen menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist. Eine solche Vorgehensweise wäre gewiss schwerwiegend unsittlich und würde offen einem Grundsatz widersprechen, der auch von der internationalen Konvention der UNO über die Rechte der Kinder anerkannt ist.

Forderung des Rechts

Die Gesellschaft verdankt ihren Fortbestand der Familie, die in der Ehe gründet. Die unvermeidliche Folge der rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften ist, dass man die Ehe neu definiert und zu einer Institution macht, die in ihrer gesetzlich anerkannten Form die wesentliche Beziehung zu den Faktoren verliert, die mit der Heterosexualität verbunden sind, wie zum Beispiel die Aufgabe der Fortpflanzung und der Erziehung. Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen.

Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, das soziale und rechtliche Statut der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.

Verdunkelte Werte

Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen.

Kongregation für die Glaubens-lehre: Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebens-gemeinschaften zwischen homosexuellen Personen.

Deutsche Bischofskonferenz,
Postfach 2962,
53019 Bonn

Internet:
http://www.dbk.de/
www.vatican.va/

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 32 des 53. Jahrgangs (im Jahr 2003).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Montag, 11.08.2003

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