Jetzt 4 Wochen kostenfrei Tag des Herrn lesen!
Service

Die Kirchen nehmen das Problem wahr

Eine Reihe zur ethischen Diskussion (2): Äußerungen der evangelischen Kirche bis zum Sozialwort

Heute entsteht der Eindruck, Kirche wolle sich nicht einmischen in den Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, lieber neutral bleiben. Das war nicht immer so, insbesondere nicht, als Mitte des 19. Jahrhunderts die Arbeiter den Kirchen wegzulaufen drohten. Im zweiten Teil der gemeinsamen Reihe der mitteldeutschen evangelischen Kirchenzeitungen und des TAG DES HERRN zum Thema "Kirche und Arbeit" wirft Werner Schmiedecke, Initiator des bundesweiten ökumenischen Netzwerkes "Christen streiten für gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit", einen Blick auf diese Zeit und auf Äußerungen der evangelischen Kirche:

Die Wahrnehmung der Arbeitswelt als Problem begann in den Kirchen um die Mitte des 19. Jahrhunderts, zeitgleich mit der einsetzenden Industrialisierung und der Bildung von Arbeitervereinen außerhalb der Kirchen. Die Motivation dafür war gemischt: Einerseits gab es stets Christen mit wachem sozialem Gewissen, die sich für Benachteiligte einsetzten. Lange hatte dies nur karitativen Charakter, ohne dass nach den Ursachen es Arbeiterelends gefragt wurde.

Der katholische Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811-1877) war einer der Ersten, die die Wendung zu Forderungen nach Sozialreformen vollzogen. Auf evangelischer Seite ist hier Johann Hinrich Wichern (1808-1881) zu nennen, der die Innere Mission entscheidend prägte. 1849 wurde der erste katholische "Arbeiterunterstützungsverein" Deutschlands gegründet. Andererseits wurden in den damals sehr konservativen Kirchen die außerhalb entstehenden Arbeitervereine mit ihrer oft anti-kirchlichen Orientierung als bedrohlich empfunden -dem sollte gegengesteuert werden. Auch wenn die damaligen Vorreiter in den Kirchen heute hochgeschätzt werden: Sie waren im Grunde eine Minderheit. So dauerte es noch bis 1884, bis von höchster katholischer Stelle (Papst Leo XIII.) die Bildung von "ehrbaren Arbeitervereinigungen" empfohlen wurde.

Die weitere Entwicklung vollzog sich auf evangelischer wie katholischer Seite weitgehend getrennt, entsprechend erfolgt die Darstellung in zwei separaten Abschnitten.

Die soziale Frage als vordringlichste Frage

Die Zeit vom deutlichen Beginn kirchlicher Äußerungen bis zum Ende des 20. Jahrhunderts überspannt sehr unterschiedliche Epochen: die Bismarckzeit (bis 1890), die wilhelminische Ära (bis 1914), die Weimarer Republik (bis 1933) und der Wiederaufbau nach 1945. Aus der Fülle des Materials dieser langen und sehr heterogenen Zeit kann nur das Wichtigste genannt werden.

Die prägendsten evangelischen Persönlichkeiten zu Beginn waren der genannte Theologe Wichern und der Nationalökonom Adolph Wagner (1835-1917). Wichern kennzeichnete die soziale Frage als die nach erfolgter Reichsgründung vordringlichste. Wagner begründete den Weg sozialer Reformen als einzige Lösungsmöglichkeit. Viele seiner Forderungen hatten nachhaltigen Einfluss auf die protestantische Sozialbewegung.

Obwohl er sich in der Arbeitszeitfrage selbst zurückhielt, zeigt ein Zitat die Schärfe des Streits: "Übrigens vermag ich die üblichen Gründe der Manchesterpartei gegen die ‚Ungeheuerlichkeit' eines gesetzlich bestimmten Normalarbeitstages nicht für ausreichend zu halten. Zum Theil sind es dieselben, mit welchen seinerzeit die Beschränkung der Kinderarbeitszeit ebenfalls angegriffen wurde ...".

Auch erkannte er schon 1871 die internationalen Wechselwirkungen: Was die Arbeiter in einem Land erreicht haben, kann leicht durch einen Rückstand anderswo zunichte gemacht werden, wenn dort dadurch billiger produziert werden kann, etwa durch Kinderarbeit und Hungerlöhne oder Mängel im Arbeitsschutz. Also die gleichen Probleme wie heute. Und hellsichtig erkannt!

Ein Markstein war die der Linie von Adolph Wagner folgende Denkschrift "Die Aufgaben der Kirche ..." der Inneren Mission von 1884. Darin sind folgende Forderungen enthalten:

• Art und Dauer der Arbeit müssen so geregelt werden, dass sie weder die Ausbildung und Erhaltung der Arbeitskraft noch die Möglichkeit der Familiengemeinschaft beeinträchtigen,
• eine gesetzliche Begrenzung des "Maximalarbeitstages" müsse eingeführt werden,
• der Lohn soll den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Arbeiters und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens entsprechen,
• und wo die ausländische Konkurrenz solchen schützenden Regelungen nicht unterliegt und daraus Wettbewerbsvorteile zieht, solle den heimischen Unternehmen mit geeigneten Mitteln geholfen werden.

Neu herausgearbeitet ist die Aufgabe des Staates: "Wo die herrschende Wirtschaftsordnung auch den Arbeitgeber in seiner wirtschaftlichen Selbstbestimmung so weit beschränkt, daß ihm die Möglichkeit entzogen wird, das Arbeitsverhältnis in seinem Betriebe ohne Gefährdung der Existenzbedingungen des letzteren, seiner sittlichen Aufgabe gemäß zu regeln (weil die Konkurrenz beispielsweise Kinder ausbeutet und so einen Preisvorteil hat -Einfügung vom Autor), da tritt an den Staat die Aufgabe heran, so weit möglich durch allgemeine gesetzliche Bestimmungen die Regelungen des Arbeitsverhältnisses der Willkür des Einzelnen zu entziehen." Die Kirchen sollen für diese Forderungen auf die öffentliche Meinung einwirken und sozial engagierte Zusammenschlüsse unterstützen. All dies blieb in der Folgezeit die Grundlinie in der protestantischen Sozialbewegung.

Ab 1890 kam es zu Aufspaltungen: Der Evangelisch-Soziale Kongress (aktiv bis 1932) entwickelte sich zu einem Forum von Wissenschaftlern, Politikern und aktiven Laien. Seine Grundlinie war Konfliktlösung durch die Verbände. Wo diese versagten, sollte der Staat eingreifen. 1894 findet sich der Anstoß, dass Arbeitszeitverkürzung Arbeitslose in Arbeit bringen könnte. Stärker auf Staatsintervention setzte die Freie Kirchlich-Soziale Konferenz (ab 1897), die zur stärksten Gruppierung im evangelischen Bereich wurde. Beide Gruppen verstanden sich in scharfer Konkurrenz zur Sozialdemokratie und den Gewerkschaften.

Eingreifen in soziale Kämpfe nur als Ausnahme

Zur Arbeitszeit kam 1921 vom Gesamtverband der Evangelischen Arbeitervereine die Forderung nach dem Acht-Stunden- Tag, nach Sonntagsruhe und Erholungsurlaub. Andererseits ging die kämpferische Haltung teilweise verloren: So nahm die "Soziale Botschaft und Entschließung des Deutschen Evangelischen Kirchentages" 1924 Arbeiterschaft und Arbeitgeber gleichermaßen in die Pflicht, und die Leitsätze des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses für soziale Aufgabe der Kirche (1925) ließ nur im Ausnahmefall ein Eingreifen in soziale Kämpfe zu.

Wichtige Impulse gingen ab 1925 von der internationalen evangelischen Bewegung aus. In Stockholm wurden 1925 Kinderarbeit und Arbeitslosigkeit thematisiert; als effektive Mittel um dagegen anzugehen wurden Beeinflussung der öffentlichen Meinung und Mitarbeit an Reformprogrammen angesehen. Die Londoner Erklärung kirchlicher Sozialarbeiter 1930 stellte erstmals die Schlüsselfrage, ob denn die soziale Frage nicht in erster Linie ein Verteilungsproblem sei! Die vor dem Krieg erarbeiteten Positionen wurden von der Weltkirchenkonferenz 1948 bestätigt.

Eine wichtige Bestandsaufnahme vor dem Sozialwort der Kirchen stellt die EKD-Denkschrift "Gemeinwohl und Eigennutz" (1991) dar. Grundsätzlich neue Aspekte gibt es nicht, es ist aber gut festzustellen, was in Kenntnis der Vorgeschichte nun als gültig gesehen wird:
• Die soziale Marktwirtschaft ist verbesserungsfähig und -bedürftig,
• sie ist aus sich heraus weder ökologisch noch mit Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit verträglich,
• die Missbrauchsgefahr der Macht großer Unternehmen ist system-immanent, aber der Staat kann diese Gefahr reduzieren,
• deshalb muss der Staat der Wirtschaft Regeln vorgeben, um das Gemeinwohl zu schützen.

Als offene Frage wird das Maß einer solchen Regelsetzung des Staates genannt, hierzu bedürfe es einer öffentlichen Debatte. Zusammenfassend steht die Feststellung: "Der Sinn ... und die Bedeutung der Arbeit ... begründen einen Auftrag an Staat und Wirtschaftsordnung, allen arbeitsfähigen Menschen Beteiligung an Erwerbsarbeit zu ermöglichen und der Arbeitslosigkeit zu wehren." Der Schluss, der Staat könne hierfür seine Regelsetzungsbefugnis nutzen, wird aber nicht explizit gezogen.

Werner Schmiedecke

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 43 des 53. Jahrgangs (im Jahr 2003).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 26.10.2003

Aktuelle Empfehlung

Der TAG DES HERRN als E-Paper - Jetzt entdecken!

Aktuelle Buchtipps