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Kirchen sehen den Staat in der Pflicht

Eine Reihe zur ethischen Diskussion (3): Äußerungen der katholischen Kirche bis zum Sozialwort

Im Mittelpunkt des letzten Teils dieser Serie standen Äußerungen der evangelischen Kirche zum Thema "Kirche und Arbeit" bis zur Zeit des gemeinsamen Sozialwortes der Kirchen. In diesem Teil fasst Werner Schmiedecke, Autor der gemeinsamen Serie der evangelischen Kirchenzeitungen Mitteldeutschlands und des TAG DES HERRN, die Äußerungen der katholischen Kirche zusammen:

Wegen der hierarchischen Struktur der katholischen Kirche gegenüber der mehr netzartigen der evangelischen Kirchen sieht die Quellenlage hier anders aus: Größtes Gewicht haben die Enzykliken der Päpste als der höchsten Lehrautoritäten. Deshalb sind vorrangig diese als Quellen herangezogen. Den Beginn mit Bezug auf unser Thema bildet dabei die im katholischen Bereich Epoche machende Enzyklika "Rerum novarum -Über die Arbeiterfrage" von Papst Leo XIII. (1891).

Rerum novarum beginnt (RN 1) mit einer ungeschminkten Schilderung der damaligen Lage: "... das Kapital ist in den Händen einer geringen Zahl angehäuft, während die große Menge verarmt. ... Dieses alles hat den sozialen Konflikt wachgerufen, vor welchem wir stehen." Und setzt fort: "Produktion und Handel sind fast zum Monopol von wenigen geworden, und so konnten wenige übermäßig Reiche einer Masse von Besitzlosen ein nahezu sklavisches Joch auflegen" (RN 2). So klare Sprache ist in kirchlichen Texten selten. Entsprechend wird -vom inneren Auftrag der Kirche her -Änderung gefordert:

• Begrenzung der Arbeitszeiten, besonders für Kinder, ausreichende Ruhezeiten (RN 33);
• gerechter Lohn, der den Lebensunterhalt sichert (RN 34);
• zu Lohn und Arbeit wird ergänzt: "Gesetzt, der Arbeiter beugt sich aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen, den allzu harten Bedingungen, ... so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch."
• das Vereinigungsrecht der Arbeiter zum Schutz ihrer Rechte (RN 38);
• das Eingreifen des Staates zum Schutz der Schwachen: Im Gegensatz zu den Wohlhabenden "... hängen die Besitzlosen ... fast ganz von der Fürsorge des Staates ab. Die Lohnarbeiter also ... müssen vom Staat in besondere Obhut genommen werden" (RN 29).

In der folgenden Zeit nahmen Päpste regelmäßig würdigend Bezug auf Rerum novarum und führten die Gedanken aufgrund aktueller Entwicklungen weiter: In der Enzyklika "Quadragesimo anno" (QA) von 1931 (Zeit der Weltwirtschaftskirse) schreibt Pius XI.:

• Ruhe und Frieden gibt es nur um den Preis gerechterer Verteilung der Güter (QA 61/62).
• Besonders dringlich ist, dass alle Arbeitswilligen Arbeit finden. (Das ist gegenüber RN neu.)
Die Massenarbeitslosigkeit ist eine furchtbare Geißel und Gefahr für die gesamte Welt (QA 74).
• Es besteht die Gefahr , dass wirtschaftlich Mächtige den Staat instrumentalisieren (QA 108), der doch Schwache schützen sollte.

Die Forderung, dass allen Beschäftigungswilligen die Möglichkeit zur Arbeit gegeben werden müsse, ist nun in allen päpstlichen Sozialbotschaften zu finden, teils sogar als explizite Verpflichtungen für den Staat. So sagte Pius XII. in seiner Pfingstbotschaft 1941: Pflicht und Recht zur Ordnung in der Arbeitswelt lägen zwar zunächst bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, jedoch: "Insofern sie ihre Aufgabe nicht zu erfüllen vermögen, ist es Aufgabe des Staates einzugreifen, in den Einsatz wie in die Verteilung der Arbeit, auf die Art und in dem Maße, wie es die Wahrung des wohlverstandenen Gemeinwohls verlangt." Als Wahrung des Gemeinwohls könnte durchaus auch der Abbau der Arbeitslosigkeit verstanden werden, wenn die Tarifparteien dies nicht leisten, das heißt, nicht können oder nicht wollen.

Die Enzyklika "Pacem in terris" von Johannes XXIII. (1963) verpflichtet ebenfalls den Staat, gegen Arbeitslosigkeit selbst aktiv zu werden: "Nicht minder müssen die Inhaber der staatlichen Gewalt dafür sorgen, dass den Arbeitsfähigen eine ihren Kräften entsprechende Beschäftigung vermittelt werde ..." (Nr. 64)

Die letzte große Sozialenzyklika vor dem Sozialwort der Kirchen war "Centisimus annus" (CA). Papst Johannes Paul II. schrieb sie 1991 anlässlich des Erscheinens von "Rerum novarum" 100 Jahre zuvor. Darin werden alle sozialen Forderungen von RN bekräftigt und einiges hervorgehoben:

• Der Staat hat der Wirtschaft den Rahmen zu setzen, den Arbeiter bei angemessem Lohn und menschlicher Arbeitszeit vor Arbeitslosigkeit zu schützen (CA 15).
• Aufgabe des Staates ist auch, die nichtmarktgängigen Güter und Werte zu schützen, die sonst verloren zu gehen drohen, genannt werden hier die natürliche und die menschliche Umwelt (CA 40).
• Eine Gesellschaft, die den Arbeitern keine befriedigende Beschäftigungslage gibt, "kann weder ihre sittliche Rechtfertigung noch den gerechten sozialen Frieden erlangen" (CA 43). Das sind eindeutige Positionen. Nur Wege zur Erreichung ausreichender Beschäftigung für alle, wie Umverteilung von Arbeit, werden nicht genannt.

Der Vergleich der Äußerungen aus dem evangelischen Raum mit denen aus der katholischen Kirche zeigt ein recht ähnlicher Stand: Das Problem gerechter Verteilung der (Erwerbs-)Arbeit ist deutlich benannt, die Defizite sind offensichtlich. Diesbezüglich gibt es Handlungsbedarf. Der Staat wird in der Pflicht gesehen. Durch die Möglichkeit des Setzens von Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verfügt er auch grundsätzlich über die Werkzeuge dafür. Aber weder auf katholischer noch auf evangelischer Seite besteht Einigkeit, wie stark der Staat sich in die Wirtschaft "einmischen" darf.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 44 des 53. Jahrgangs (im Jahr 2003).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 02.11.2003

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