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Chancen für die Schöpfung

Gartenabfälle bitte nicht verbrennen

Tipps für ein nachhaltiges Verhalten als Konsument

Im Herbst fallen viele Gartenabfälle an. Meist will man sie schnell und billig los werden. Da ist der Griff zum Streichholz eine beliebte Variante zur Beseitigung. Aber Achtung! Das Verbrennen ist generell verboten. Erlaubt wird es nur zu ganz wenigen Terminen. Dieses Verbot ist keine Schikane der Behörden. Es wurde erlassen zum Schutz der Umwelt.

Die an einem der genehmigten Termine zu verbrennenden Abfälle sollten trocken sein. Ansonsten gibt eine starke Rauchentwicklung. Außerdem besteht die Gefahr, dass verschiedene Schadstoffe beim Verbrennungsprozess entstehen und entweichen.

Ulrich Clausen, Umweltbeauftragter Bistum Dresden-Meißen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 44 des 53. Jahrgangs (im Jahr 2003).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 02.11.2003

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