Abhilfe durch Familienwahlrecht?
Eine Diskussion zur Situation der Familien in Deutschland
Magdeburg (ep) -Die verstärkte Einsetzung von Familien- oder Kinderbeauftragten in Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Stärkung der Stellung der Familienminister hat der Präsident des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt, Gerd- Heinrich Kemper gefordert. "Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland und nicht nur, weil Familien benachteiligt sind, gilt es, den Kindern und ihren Eltern einen ihrer Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft angemessenen Stellenwert einzuräumen", sagte Kemper bei einem Forum zum Thema "Familienwahlrecht -die Lösung aller familienpolitischen Probleme?" in Magdeburg, veranstaltet vom Katholischen Büro Sachsen-Anhalt und der Katholischen Akademie des Bistums.
Im Blick auf das Thema "Familienwahlrecht" äußerte sich Kemper skeptisch. Selbst wenn juristische Bedenken ausgeräumt werden könnten, bleibe die Frage, ob durch diese Ausweitung des Wahlrechtes familien- und kinderpolitische Belange "wirklich gefördert werden können". Denn Eltern und Kinder "müssen nicht wählen" und sie "müssen auch nicht familienfreundlich wählen", sondern können sich auch nach ganz anderen Kriterien richten.
Für den Sozialpolitikwissenschaftler Stefan Schieren von der Katholischen Universität Eichstätt könnte die Einführung eines Stimmrechtes der Kinder über ihre Eltern durchaus eine Chance bieten, die Familien zu stärken. Für ein Familienwahlrecht, bei dem die Eltern treuhänderisch die Stimmen ihrer minderjährigen Kinder verwalten, hatten sich im September 2003 fraktionsübergreifend 46 Bundestagsabgeordnete eingesetzt.
Anhand von Zahlen wies Schieren sowohl die Schlechterstellung von Familien gegenüber Kinderlosen als auch die Ungleichbehandlung der heutigen und gegenüber den künftigen Rentnern aufgrund der immer mehr zunehmenden Überalterung nach. So habe ein kinderloses Ehepaar im Jahr 2004 mit 30 678 Euro Jahresbrutto nach Abzug der Lohnnebenkosten und des steuerlichen Existenzminimums ein verfügbares Einkommen von 10 646 Euro. Ein Ehepaar mit zwei Kindern bleibe unter den gleichen Bedingungen nicht nur kein frei verfügbares Einkommen, sondern sogar ein Defizit von 473 Euro pro Jahr. Bei drei Kindern belaufe sich das Defizit auf 4473 Euro.
Schierens Fazit: "Kinder -und nicht das Alter -sind zurzeit in Deutschland das Armutsrisiko schlechthin. Grund: Bereits seit 1957 findet eine Privatisierung der Kinderlast und eine Sozialisierung des Kindernutzens statt." Während Eltern weithin für den finanziellen Unterhalt ihrer Kinder selbst aufkommen müssen, zahlen die Herangewachsenen bislang immer mehr in die Sozialsysteme ein und haben selbst immer weniger davon.
Damit künftig mehr Kinder geboren werden
Schieren belegte dies mit Zahlen: Wer 1936 geboren wurde, erhält im Laufe seines Rentenlebens durchschnittlich 136 000 Euro mehr heraus als er eingezahlt hat. Wer 1956 geboren wurde, bekommt das Eingezahlte zurück. Wer aber im Jahr 2000 das Licht der Welt erblickt hat, wird voraussichtlich 89 000 Euro mehr einzahlen als er als Rente bekommt. Und dies angesichts der Tatsache, das es immer mehr alte Menschen und weniger Kinder gibt und die alten Menschen die "Wählermacht Nummer 1" sind. "Hier muss schleunigst eine familienpolitische Umorientierung mit dem Ziel erfolgen, dass mehr Kinder geboren werden", so Schieren. "Denn die Sozialsysteme stehen vor dem Zusammenbruch."
Langfristig könne dies durch mehr Geld für Familien und eine umfassende familienpolitische Umorientierung erreicht werden, so der Sozialpolitikwissenschaftler: "Aber auch ein baldigst eingeführtes Familienwahlrecht vielleicht als Kombination aus der Senkung des Wähleralters und der Übertragung der Stimme der Kinder auf die Eltern ist durchaus interessant, weil es die Wählermacht der Jungen stärken könnte."
Der Geschäftsführer des Katholischen Familienbundes in Sachsen-Anhalt, Reinhard Grütz, sieht in der Einführung eines Familienwahlrechtes Chancen für eine größere Sensibilisierung der Gesellschaft im Blick auf kinder- und familienfreundlichere Verhältnisse in Deutschland. Grütz berichtete von positiven Erfahrungen mit dem Familienwahlrecht bei der Wahl der Pfarrgemeinderäte (PGR) in den Bistümern Fulda und Aachen. Auswertungen hätten ergeben, dass Eltern vor der Wahl mit ihren Kindern über ihr Leben in der Pfarrgemeinde gesprochen hätten. Diejenigen Kandidaten, die nicht zuletzt auch durch diese Kinderstimmen gewählt worden seien, hätten sich diesem Votum besonders verantwortlich gefühlt. Die Wahlbeteiligung von Familien sei vergleichsweise höher gewesen. Die Zusammensetzung der PGR habe sich verjüngt, und es seien in manchen Gemeinden Sachausschüsse für Familien eingerichtet worden. "Bei den PGR-Wahlen im Bistum Magdeburg im Mai wird es nun ebenfalls möglich sein, als Gemeinde das Familienwahlrecht zu praktizieren", sagte Grütz. Damit greife das Bistum eine Empfehlung der Bischofskonferenz auf.
Familienwahlrecht heißt: Alle katholisch Getauften einer Gemeinde haben das Wahlrecht. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren werden durch ihre Eltern vertreten, und zwar so, dass Vater und Mutter je eine halbe Stimme pro Kind zusätzlich abgeben.
Die bündnisgrüne Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt Ines Brock sprach sich aus "eher zivilgesellschaftlichem Ansatz" und nicht so sehr im Blick auf das Verfassungsrecht für die Einführung des Familienwahlrechts aus. Brock, die vier Kinder hat, erhofft sich daraus Impulse für mehr Familienfreundlichkeit in Politik und Gesellschaft. Der Landeswahlleiter Sachsen-Anhalts, Paul Uwe Söker, und das CDU-Landtagsfraktionsmitglied Bernhard Bönisch machten aufgrund ihrer Erfahrungen mit Kommunal- oder Landtagswahlen eher Bedenken gegen ein Familienwahlrecht deutlich.
Landesverfassungsgerichtspräsident Kemper sagte, im kirchlichen Bereich könne ein Familienwahlrecht sinnvoll und mit einer gesamtgesellschaftlichen Wirkung verbunden sein,. Im politischen Raum warne er allerdings davor, leichtfertig mit dem Schlagwort Familienwahlrecht umzugehen. Für den Leiter des Katholischen Büros Sachsen- Anhalt, Stefan Rether, wäre "die Einführung des Familienwahlrechts ein Signal, wenn auch ohne unmittelbare Folgewirkung". Es böte die "Chance, dem Gegenwind, der den Familien zurzeit entgegenschlägt", Einhalt zu gebieten und die Balance bei der Berücksichtigung der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen zu verbessern.
Infos zur Durchführung des Familienwahlrechtes in der Gemeinde:
Familienbund: Tel. 03 91 / 5 96 12 61; E-Mail: familienbund@bistummagdeburg.de;
Seelsorgeamt: Tel. 03 91 / 5 96 11 81; E-Mail: seelsorge@bistummagdeburg.de
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 04.03.2004