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Aus der Region

Auch Praxis der Pränataldiagnostik prüfen

Evangelischer Bischof Huber zu Bioethik-Diskussion

Berlin (epd) - Der Berliner evangelische Bischof Wolfgang Huber hat sich dafür ausgesprochen, die breite Anwendung vorgeburtlicher Diagnostik zu überprüfen. Sie müsse auf jene Fälle beschränkt werden, in denen sie wirklich nötig sei, sagte Huber in einem Interview mit dem Evangelischen Pressedienst. Vorgeburtliche Diagnostik dürfe keinesfalls eingebettet sein "in ein Konzept der Schwangerschaft auf Probe" und zu einem "Leben nach Wahl" durch Selektion führen.

"Wenn unsere Stellungnahmen zur Präimplantationsdiagnostik glaubwürdig und stimmig sein sollen, müssen wir uns fragen, ob wir auch in der Pränataldiagnostik Korrekturen brauchen", fügte der Bischof hinzu. Man könne nicht über die Risiken der Präimplantationsdiagnostik, der Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen auf genetische Schäden, debattieren, ohne die Frage zu stellen, "ob wir eigentlich im faktischen Einsatz der Pränataldiagnostik schon zu weit gegangen sind."

Der Bischof kritisierte besonders, dass vorgeburtliche Untersuchungen ohne ausreichende Beratung der werdenden Eltern vorgenommen würden. Eltern dürften aber nicht nur über die medizinischen Aspekte der Untersuchungen informiert werden, da die Diagnose "einen schwierigen und schmerzhaften Abwägungsprozess in Gang setzen" könne. Ihm sei bewusst, so Huber, wie kompliziert es werde, wenn man an dieser Stelle den Abtreibungskompromiss noch einmal in Frage stelle. Aber es gehöre zur gegenwärtigen Aufgabenstellung, "an diesem Punkt nachzuarbeiten".

Die erste Sitzung des Nationalen Ethikrates, dem Huber angehört, beurteilte der Bischof positiv. Man habe die Bitte an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Verschiebung ihrer Entscheidung über die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen "in großem Einvernehmen" formuliert. Er glaube, dass es auch bei der DFG ein Interesse daran gebe, "sich jetzt nicht gegeneinander in Stellung zu bringen", sagte Huber.

Der Theologe äußerte sich auch zum Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement (SPD), der angekündigt hatte, die Arbeit der Bonner Genforscher um Oliver Brüstle aus Landesmitteln zu fördern. Über die Frage des Embryonenschutzes dürfe nicht taktisch, sondern sie müsse grundsätzlich entschieden werden: "Man muss sich darüber klar werden, ob der Wesensgehalt des Embryonenschutzgesetzes auf Dauer aufrecht erhalten werden soll." Die Bonner Forscher wollen embryonale Stammzellen aus Israel importieren, um an ihnen zu arbeiten, und haben einen entsprechenden Antrag an die DFG gestellt. Der Import ist derzeit trotz des Embryonenschutzgesetzes erlaubt.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 25 des 51. Jahrgangs (im Jahr 2001).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 21.06.2001

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