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Bistum Dresden-Meißen

Es ging um die Glaubwürdigkeit

Bistum Dresden-Meißen gewinnt Kolping-Prozess

Das Landgericht Dresden hat am 9. April die Klage der Harpe-Vermietungsgesellschaft mbH gegen das Bistum Dresden-Meißen abgewiesen. Der TAG DES HERRN sprach dazu mit Ordinariatsrat Christoph Pötzsch, Justitiar des Bistums:

Frage: Dieser Prozess hat über ein Jahr lang das Gericht und auch die Medien intensiv beschäftigt. Worum ging es in dieser Auseinandersetzung?

Pötzsch: Ausgangspunkt der Klage war die Pleite des Kolping-Bildungswerkes Sachsen (KBS) im Jahr 2000. Eine Reihe von Banken und Investoren hatte zum Teil erhebliche Geldbeträge in Projekte des KBS gesteckt und somit verloren. Die Harpe-Gesellschaft war in das Kolping-Projekt Schloss Schweinsburg eingebunden und büßte durch die Insolvenz ihre laufenden und zukünftigen Zahlungen in einer Gesamthöhe von zirka 33 Millionen Euro ein.

Frage: Warum kam es dann zur Klage gegen das Bistum?

Pötzsch: Das haben wir uns auch gefragt. Die Kläger stellten auf der einen Seite dar, dass das Kolping-Bildungswerk ein Bestandteil des Bistums sei und schon deshalb die Haftung des Bistums gegeben wäre. Auf der anderen Seite unterstellte man dem Bistum, besonders unserem Bischof, dass er sich Dritten, also Banken, gegenüber für eine Haftung des Bistums ausgesprochen habe. Das waren absolute Unwahrheiten, wie letztlich auch das Gericht bestätigte. Trotzdem sind solche Behauptungen ein Ärgernis, denn sie sind erst einmal in der Welt. Gleichfalls haben die Kläger unserem Bischof unterstellt, durch Besuche in den Einrichtungen des Kolping-Bildungswerkes und durch die Einweihung verschiedener Projekte quasi die Gesamtverantwortung übernommen zu haben. Auch das war eine haltlose Argumentation. Vor wenigen Tagen hat unser Bischof die rekonstruierte Orgel der Pfarrkirche in Dresden-Neustadt geweiht. Mit der Weihe haftet er ja auch nicht dafür, dass der Organist ordentlich spielt.

Frage: War dann die Klage überhaupt ernst zu nehmen?

Pötzsch: Eine Klage über letztlich 33 Millionen Euro nimmt man immer ernst. Und schließlich ging es hier um die Glaubwürdigkeit unseres Bischofs, die in Zweifel gezogen werden sollte.

Frage: Gibt es Konsequenzen aus dem Urteil des Dresdner Landgerichts?

Pötzsch: Konsequenzen trägt zunächst immer der Verlierer, und der ist das Bistum nicht. Die Banken und Investoren haben durch ihre Leichtfertigkeit viel Geld verloren. Keine einzige Bank, kein einziger Investor hatte vor der Kolping-Pleite die Haftungsfrage geprüft. Das gab es schon einmal, nämlich in Leipzig mit der Schneider-Pleite.

Frage: Und wie geht es mit Kolping weiter?

Pötzsch: Ganz normal. Die Kolping-Verbände, die im übrigen auch verklagt waren, werden ihre Arbeit weiter tun. Auch das Kolping-Bildungswerk ist in seinen Haupttätigkeitsgebieten, nämlich der Ausbildung von Jugendlichen, ja nach wie vor tätig. Die Mitarbeiter leisten dort hervorragende Arbeit, die für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist. Unser Bischof betont immer wieder, dass die Insolvenz des KBS nicht das beispielhafte Engagement der vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter von Kolping verdunkeln darf. Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 17 des 54. Jahrgangs (im Jahr 2004).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 22.04.2004

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