Falsche Grenzziehung
Eine Entgegnung auf "Kirche ist kein Konzertsaal"
Vor zwei Wochen stand an dieser Stelle ein Beitrag des Dresdner Domkapellmeister i. R. Konrad Wagner. Unter der Überschrift Kirche ist kein Konzertsaal wandte Wagner sich prinzipiell gegen Beifallsäußerungen für Musikaufführungen in der Kirche. Der folgende Beitrag stammt von dem Dresdner Musikwissenschaftler Gerhard Poppe, der sich vor allem mit Forschungen zur Geschichte der katholischen Kirchenmusik beschäftigt.
Mit seiner Kritik an Beifallsäußerungen für Musikaufführungen, die in den Konzertsaal, nicht aber in den Kirchenraum gehöre, macht Konrad Wagner das Beifallklatschen zum generellen Unterscheidungsmerkmal zwischen Konzert und Gottesdienst und unterstellt bei denen, die solches in einem sakralen Raum tun, mangelndes "Gespür für das Heilige in unseren Kirchen". Dieses Kriterium ist jedoch irreführend, weil die Grenze zwischen einer Liturgie mit verbindlichem Ritus und einem Konzert in der Kirche bereits überschritten ist, wenn der Chor und / oder die Musiker vor dem Altar sichtbar Aufstellung genommen haben. Diese Grenze gilt auch dann, wenn der Charakter der Veranstaltung als "kirchenmusikalischer Andacht" oder "einer besonderen Art von Gottesdienst" notdürftig durch ein gesprochenes Gebet oder geistliches Wort hergestellt wird. Selbst die von Wagner bemühte Bruckner-Motette "Locus iste" hätte in einem solchen Konzert einen anderen Stellenwert als innerhalb eines Hochamts zum Kirchweihfest.
Ob in diesen nichtliturgischen Veranstaltungen Beifallsbekundungen praktikabel sind, lässt sich keinesfalls abstrakt entscheiden. Schon aus Gründen der Programmdisposition ist es unsinnig, in geistlichen Chorkonzerten auf jedes einzelne Stück mit Applaus zu reagieren. Respekt vor der Würde des sakralen Raumes und Achtung vor den Leistungen der Künstler -ausgedrückt durch einen Beifall der Zuhörer am Schluss -widersprechen einander aber nicht notwendig. Eher stellt sich die Frage, ob der grundsätzlich dekretierte Verzicht auf Beifall nach einem geistlichen Konzert nicht am Ende zu einer ästhetisierenden Pseudosakralität führt, die prinzipiell auch in einem Konzertsaal (beispielsweise anlässlich von Gedenkfeiern oder -konzerten) ihren Platz finden könnte.
Etwas anders ist die Situation bei Festhochämtern mit feierlicher Kirchenmusik: Applaus gehört definitiv nicht zu den Grundbestandteilen der Liturgie. Wenn sich aber der Zelebrant am Ende der Messe bei den Musikern bedankt, bleibt für die Gemeinde der Beifall die einzige Möglichkeit, um in diesen Dank einzustimmen. Ähnliche Ausnahmesituationen entstehen, wenn beispielsweise ein haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeiter der Gemeinde verabschiedet wird oder -eher selten -nach einer brisanten Predigt. In solchen Fällen ist wohl kaum etwas gegen Beifall in der Kirche einzuwenden. Deshalb ist auch der dankende Applaus für die Musiker am Ende eines Festhochamts in Ausnahmefällen weniger problematisch als das in manchen Gemeinden praktizierte pseudoliturgische "Danke gleichfalls" nach den Wünschen des Pfarrers für einen guten Sonntag und eine gute Woche.
Hinter der Diskussion um den Beifall in der Kirche verbirgt sich die viel wichtigere Frage, wie jetzt und in Zukunft mit dem überlieferten Schatz gerade der katholischen Kirchenmusik umgegangen werden soll. Diese Musik war für die Liturgie komponiert, sie erhielt in diesem Zusammenhang ihren besonderen Sinn und sollte deshalb auch heute wieder vorrangig innerhalb des Gottesdienstes zur Aufführung kommen. Wo die Integration wertvoller Werke in die heutige Praxis auch mancherlei Gründen nicht möglich ist, bleibt nur die konzertante Darbietung, die dann zwangsläufig ihren eigenen Regeln folgt. Ob solche Konzerte in Kirchen oder anderen Räumen stattfinden, ist dabei eher zweitrangig. Andererseits ist Kirchenmusik im Rahmen von Konzerten ein nicht zu unterschätzender Faktor für die öffentliche Präsenz geistlicher Themen in einer extrem säkularisierten Umwelt.
Darüber hinaus legen heute vor allem junge Musiker -überwiegend Nichtkatholiken -eine erstaunliche Bereitschaft an den Tag, sich mit der großen Tradition katholischer Kirchenmusik auseinandersetzen und nach ihren geistig-geistlichen Voraussetzungen zu fragen. Zwar werden den geistlichen Konzerten in katholischen Kirchen mit guten Gründen sehr enge Grenzen gesetzt, denn sie können eine lebendige liturgische Praxis nur punktuell ergänzen, aber nicht ersetzen. Trotzdem begegnet uns in der geschilderten Situation ein "Zeichen der Zeit", das man von kirchenoffizieller Seite nicht aus dem Blick verlieren sollte, weil es um das eigene geistliche Erbe geht. Ein bewusster Umgang mit diesem Erbe ist wichtiger als der Streit um das sekundäre Problem "Beifall oder nicht". Die Angst vor ungehemmten Applausorgien ist in der gegenwärtigen Praxis jedenfalls unbegründet.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 27.05.2004