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Bistum Erfurt

25 Jahre Offizialat Erfurt

Hier gibt es Hilfe, wenn die Ehe zerbrochen ist

Erfurt (mh) -Wer in Erfurt das "Interdiözesane Offizialat" besucht, der erkennt nicht auf den ersten Blick, dass es sich hier um ein Gericht handelt: Ein paar moderne Büroräume, ein Besprechungszimmer, aber keine Verteidiger oder Staatsanwälte, die in einem großen Sitzungssaal vor Richtern, Schöffen und Publikum leidenschaftliche Plädoyers halten. Das Offizialat ist ein kirchliches Gericht. Schlagzeilen macht es selten, höchstens einmal, wenn es um einen des Kindesmissbrauchs verdächtigten Priester geht. Das aber ist glücklicherweise eine ganz seltene Ausnahme, wie Offizial Heinz Gunkel, der Leiter des Offizialates, sagt.

Dabei ist ihm Öffentlichkeitsarbeit wichtig, nicht nur weil das Offizialat am 1. Juli sein 25-jähriges Bestehen feiert. Wichtiger ist Gunkel, die alltägliche Arbeit des Offizialates bekannt zu machen, denn das, was er und seine sieben Mitarbeiter Tag für Tag hier tun, hat manchem katholischen Christen schon geholfen: Wer nach dem Scheitern seiner Ehe eine neue Ehe eingehen will und das nicht nur vor dem Standesamt, womit dann normalerweise der Ausschluss von den Sakramenten verbunden ist, dem kann hier vielleicht geholfen werden. Das Offizialat ist zuständig für die so genannten Ehenichtigkeitsprozesse.

Normalerweise hat jedes Bistum ein eigenes Offizialat. Das Erfurter Offizialat ist heute als erste Instanz für vier Bistümer zuständig: Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg. Die angesichts der DDR-Situation gefundene Lösung, wurde nach der Wende beibehalten. Die zweite Instanz befand sich damals erst in Bautzen, dann in Dresden und Berlin, heute in den jeweiligen Erzbischofssitzen, also Paderborn beziehungsweise Berlin. Die dritte Instanz ist die so genannte Rota im Vatikan.

In Erfurt finden jährlich etwa 60 Prozesse statt, berichtet Offizial Gunkel. Die Hälfte sind Ehenichtigkeitsprozesse, bei denen festgestellt werden soll, ob eine Ehe gültig ist. Bis auf wenige Ausnahmen enden diese Prozesse mit der Feststellung der Ungültigkeit, die den Betroffenen erlaubt, wieder kirchlich zu heiraten. "Viele Beratungsgespräche im Vorfeld führen zum guten Verfahrensabschluss."

Bei der anderen Hälfte der Prozesse geht es um die Auflösung einer Ehe "zugunsten des Glaubens". Ein Ungetaufter kann, wenn er eine Ehe mit einem katholischen Partner eingehen will, ein solches Verfahren anstreben, mit dem Ziel der Auflösung seiner ersten Ehe. "Hier gibt es allerdings strenge Kriterien und keinen Rechtsanspruch." Dass die Zahl dieser Prozesse in Erfurt so hoch ist, ist etwas Besonderes. Fast alle derartigen Prozesse, die in Deutschland stattfinden, werden hier geführt, denn: "Ungetaufte gibt es ja in diesem Maß im Westen nicht", sagt der Offizial.

Auch sonst gibt es Ost-West- Unterschiede, allerdings immer weniger, weil sich die Verhältnisse allmählich angleichen. Gunkel: "Bei uns spielt mangelnde Ehefähigkeit häufiger eine Rolle, weil viele Menschen in der DDR sehr jung geheiratete haben." Eine andere ostdeutsche Besonderheit sind kurz nach der Wende geschlossene Ehen zwischen Ost-Frauen und West- Männern. Mancher West-Mann entpuppte sich als Macho, und manche Ost-Frau hatte Hoffnungen, die sich nicht erfüllten. Und schließlich gibt es eine Reihe von Fällen, "wo mit der Wende manches zerbrochen oder aufgebrochen ist, was vorher um des lieben Friedens oder der Kinder willen, gehalten hat".

"Eine Ehenichtigkeitserklärung ist keine kirchliche Scheidung", betont der Offizial. Die Kirche kennt keine Scheidung, denn eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist unauflöslich. "Und die Kirche muss die Unauflöslichkeit der Ehe hochhalten!", sagt Gunkel überzeugt. Deshalb hat der Ehenichtigkeitsprozess im Unterschied zum Scheidungsverfahren den Beginn der Ehe im Blick. Und deshalb ist ein Ehenichtigkeitsprozess auch nur ein Weg im Umgang mit Menschen, deren Ehe gescheitert ist.

Wie muss Kirche aber mit denen umgehen, deren Leben sich nicht durch eine kirchliche Ehenichtigkeitserklärung wieder in Ordnung bringen lässt? Offizial Gunkel hält nichts von den so genannten "Pastoralen Lösungen", wo den betroffenen wieder verheirateten Geschiedenen dann eben doch stillschweigend die Sakramente gespendet werden. Hier ist für ihn die Seelsorge vor Ort gefragt: Wie geht eine Gemeinde, wie gehen die Priester mit Geschiedenen um? Gemeinden sind für Gunkel Orte, an denen Menschen alles miteinander teilen -Freud und Leid. Hierher gehört deshalb für ihn auch das Scheitern einer Ehe. "Für viele Dinge haben wir in der Kirche einen Ritus, um damit umzugehen. Hier fehlt uns etwas, was auch denen, die in einer Ehe gescheitert sind, das Gefühl gibt, dass sie in der Kirche zu Hause sind, besonders wenn sie sich mit der eigenen Schuld beschäftigt haben und inzwischen auch neue Verantwortung eingegangen sind." Hier muss weitergedacht werden, meint Gunkel.

Seine Arbeit sieht der Offizial durchaus als Seelsorge: "Es geht nicht um Fälle, sondern um Menschen." Oft sind er und seine Kollegen die ersten, mit denen jemand intensiv über seine Ehe und ihr Scheitern sprechen kann. Und diese Gespräche sind oft eine Hilfe, damit eine neue Partnerschaft besser gelingen kann. Inzwischen hat er wohl mit etwa tausend Ehen zu tun gehabt, schätzt Gunkel. Und nach jedem erfolgreichen Prozess ist er froh, "dass da wieder etwas in Ordnung gekommen ist".


EIN BEISPIEL

Jedem, der sich in einer entsprechenden Situation befindet, würden Karin und Manfred S.* empfehlen, ein Ehenichtigkeitsverfahren anzustreben. "Egal, wie es ausgeht, man profitiert davon", sind die Eheleute überzeugt. Wovon sie sprechen, wissen sie, denn beide haben je ein eigenes Ehenichtigkeitsverfahren hinter sich.

Karin S. war zwei Jahre verheiratet, als Ende der 70er Jahre ihre erste Ehe scheiterte, "nicht weil mein Mann so böse war, sondern weil wir einfach viel zu schnell geheiratet hatten, ohne uns genügend Gedanken über die Ehe gemacht zu haben". Die erste Ehe ihres heutigen Mannes Manfred hatte über 20 Jahre gehalten, aber auch dann führte der Weg zum Scheidungsrichter. In den 80er Jahren lernten Karin und Manfred sich kennen und als beiden klar war, dass sie es miteinander versuchen wollten, heirateten sie -aber nur auf dem Standesamt. Eine kirchliche Trauung war wegen der Scheidungen nicht möglich.

Ehepaar S. lebt in einem Eichsfelddorf. Hier achtet man noch darauf, dass kirchliche Traditionen und Vorschriften eingehalten werden. In diesem Fall hieß das: Karin und Manfred S. durften nicht zur Kommunion. Einmal, bei einem Requiem für einen Verwandten, hat der Pfarrer vor dem Gottesdienst Manfred S. sogar noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen.

"Als dann unsere gemeinsame Tochter getauft werden sollte, war das der Anlass, nach einer Lösung zu suchen", erinnert sich Karin S. Seit ihrer Scheidung hatte sie in ihrem Portemonnaie einen Zettel mit der Telefonnummer des Offizialates in Erfurt. "Die können dir helfen, das auch kirchlich wieder in Orndung zu bringen", hatte damals eine Kollegin gesagt. Nun, als Karin S. den Zettel brauchte, war er verschwunden. Doch erneut konnte ein Kollege helfen.

Da beide Eheleute schon einmal verheiratet waren, mussten zwei Ehenichtigkeitsprozesse parallel geführt werden. Während bei seiner staatlichen Scheidung "in 20 Minuten alles erledigt war", wie Manfred S. sich erinnert, dauerten die kirchlichen Prozesse über drei Jahre. Dann war der Weg zu einer neuen kirchlichen Trauung frei.

Als der Pfarrer das Aufgebot für die kirchliche Trauung bekannt gab, herrschte in dem kleinen Dorf ziemliche Aufregung. "Es gibt sehr viel Unwissenheit", sagt Karin S. "Das geht gar nicht, haben die einen gesagt. Und andere haben uns gefragt, wie viel Geld wir dafür bezahlt hätten." Bis heute hat sich diese Aufregung nicht ganz gelegt und immer mal wieder kommt es zu Diskussionen, vor allem, wenn jemand jemanden kennt, dessen Ehe die Kirche nicht geschieden hat, wie es dann schnell fälschlicherweise heißt.

Der Ehenichtigkeitsprozess war kein einfacher Weg, aber: "Es war richtig, dass wir ihn gegangen sind", sagen die Eheleute S. Der Prozess habe ihnen geholfen, die eigenen Vergangenheit zu verarbeiten. "Das ist wie eine Gewissenserforschung. Das ist nicht einfach und es geht nur, wenn man den festen Willen hat und ehrlich zu sich selbst ist", sagt Manfred S. Und Ehefrau Karin: "Wer einen solchen Prozess will, muss alles offenlegen, seine Gedanken, seine Gefühle, seine eigenen Fehler." Dabei war sie erstaunt, wie viel Verständnis die Mitarbeiter des Offizialates für sie hatten. "Ich hatte das Gefühl, diese Menschen wollen mir helfen. Sie haben nicht verurteilt, sondern hinterfragt und analysiert." Und diese Erfahrungen helfen beiden Eheleuten heute, ihre neue Partnerschaft bewusster zu leben.

mh

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*Namen und näherer Umstände sind von der Redaktion geändert.
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Kontakt: Interdiözesanes Offizialat
Hopfengasse 7, PF 101436, 99014 Erfurt. Tel.: 0361 - 262 65 10; Fax: 0361 - 262 65 26 Weitere Informationen
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 26 des 54. Jahrgangs (im Jahr 2004).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 24.06.2004

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