Rezept: Redet miteinander
Über Intensivmedizin, Sterben, Patientenverfügung
Dresden (tg) -Ein hohes Alter zu erreichen, galt noch vor Jahren für viele als erstrebenswert. Doch seit die moderne Medizin in der Lage ist, das Leben selbst bei schwersten Krankheiten zu verlängern, fragen mehr und mehr Menschen: Um welchen Preis? Manche möchten eine nur noch lebensverlängernde Behandlung für sich ausschließen. Dies tun sie mit einer Patientenverfügung. In der Bundesrepublik, so schätzen Experten, sollen rund sieben Millionen dieser Dokumente existieren.
Problem dabei: Eine verbindliche, von allen Ärzten anerkannte Form dafür existiert nicht. Zudem reicht die Patientenverfügung allein nicht in jedem Fall aus. Darauf haben Ärzte und Seelsorger jetzt auf einer Diskussion in der Dresdner Uniklinik hingewiesen. Anlass war der Fernseh-Dokumentarfilm "Streit am Sterbebett. Was Patienten wollen und Ärzte dürfen", in dem sie mit Aussagen zu Wort gekommen waren. Produziert hatte ihn der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), Regie führte Ulli Wendelmann.
"Es gibt kein allgemein gültiges Rezept für eine Patientenverfügung", sagte Barbara Schubert, die als Oberärztin die Palliativstation des katholischen Krankenhauses St.-Joseph-Stift in Dresden leitet. "Das wäre der Individualität des Menschen auch nicht angemessen. Das einzige Rezept, das ich erteilen kann, lautet: Redet miteinander." Wer heute seinen Willen für den Fall unheilbarer, tödlicher Krankheit formulieren wolle, sehe sich in dem Dilemma, dass es dafür keine juristischen Vorschriften gebe. "Es gibt nur den Weg, den Angehörigen und dem Arzt gegenüber seine persönliche Haltung dazu deutlich zu machen." Wer eine Patientenverfügung abgefasst habe, solle sie regelmäßig mit Datum und Unterschrift auf den aktuellen Stand bringen, so Barbara Schubert.
"Angehörige eines Menschen, der sich selbst nicht mehr äußern kann, wissen oft keine Antwort, wenn der Arzt sie fragt: Wie würde sich denn der Betroffene in dieser Situation entscheiden und aufgrund welcher Werte?", berichtete Dr. Ulrich Schuler, Arzt in der Dresdner Uniklinik.
Das Wichtigste sei deshalb das klärende Gespräch in der Familie, damit der Arzt sich verlässlich auf Aussagen Angehöriger stützen könne. Denn jeder Mediziner riskiere in solchen Fällen, später wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt zu werden.
"Enorm wichtig für den behandelnden Arzt ist die Klärung der Frage: Was sind die Werte des Patienten?", bestätigte Pfarrer Nikolaus Krause, evangelischer Krankenhausseelsorger in der Uniklinik. In dieser Hinsicht sei die christliche Patientenverfügung von Vorteil, weil vor deren Abfassung im Gespräch nach den ethischen Werten gefragt und diese festgehalten würden, so Krause. "Doch ob christliche Auffassungen oder der humanistische Grundsatz des Sterbens in Würde -die Werte müssen deutlich formuliert sein."
Tomas Gärtner
Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz im Internet: www.dbk.de unter der Rubrik: Schriften.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Freitag, 03.12.2004