Aus der Region
Steht so im Gesetz
Prälat Grande im Interview über das Urteil zu den Stasi-Akten von Helmut Kohl
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Akten von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl nicht ohne dessen Einwilligung an Journalisten oder Wissenschaftler herausgeben darf. Die Reaktionen auf das Urteil reichten von Zustimmung (besserer Opferschutz) bis zu heftiger Kritik (Anfang vom Ende der Stasi-Aufarbeitung). Der Tag des Herrn sprach mit dem Dresdner Prälat Dieter Grande, der zwischen 1993 und 1997 die von den ostdeutschen Bischöfen eingesetzte Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Stasi-Belastungen in der katholischen Kirche leitete.
Herr Prälat Grande, wie schätzen Sie das Urteil ein?
Leider kenne ich den Wortlaut des Urteils nicht, auch ist nach meinem Wissen die Begründung des Urteils noch nicht veröffentlicht. Aber wenn ich die Medienberichte richtig interpretiere, so hat das Gericht nichts anderes getan, als eine strikte Anwendung des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) gefordert. Das Gesetz legt zu Personen der Zeitgeschichte fest: Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können der zeitgeschichtlichen Forschung zur Aufarbeitung zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Personen nicht Betroffene oder Dritte sind. Wer sind Betroffene? Es sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst (MfS) auf Grund zielgerichteter Informationserhebung oder Ausspähung einschließlich heimlicher Informationsbeschaffung Informationen gesammelt hat. Die Akten des MfS zu Helmut Kohl sind personenbezogene Akten einer Person der Zeitgeschichte und gleichzeitig Akten eines Betroffenen. Deshalb ist es nach dem StUG sein Recht selbst zu entscheiden, ob sie der Forschung zugänglich gemacht werden. So hat das Gericht in strikter Auslegung des StUG entschieden.
Eine Aufgabe der Gauck-Behörde ist es, die Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Stasi zu unterrichten. Wenn die Akten von wichtigen Politikern der Forschung nicht zugänglich sind, kann die Behörde diese Aufgabe dann noch erfüllen?
Ich gehe davon aus, dass die Forschungsabteilung der Gauck-Behörde auch weiterhin ungehinderten Zugang zu diesen Akten hat. Die Weitergabe an Forscher und Journalisten außerhalb der Behörde wird allerdings dadurch erheblich erschwert.
Es kann also keine Rede davon sein, dass jetzt am besten gleich die ganze Behörde geschlossen werden sollte, wie Kritiker sagen, weil Aufarbeitung so nicht mehr möglich sei?
Die Gauck-Behörde hat viele Aufgaben zu erfüllen, die meisten davon werden durch das Urteil überhaupt nicht berührt.
Hat das Gericht mit dem Urteil den Schutz der Opfer verbessert?
Das StUG kennt den Begriff Opfer nicht, sondern spricht von Betroffenen. Deren Schutz scheint mir durch die strikte Auslegung des Gesetzes durch das Gericht verbessert worden zu sein. Problematisch bleibt aber die im Gesetz bislang gegebene Gleichbehandlung von Betroffenen und Dritten. Hier wird es vom Wortlaut des Urteils und seiner Begründung abhängen, ob in Zukunft zwischen beiden Gruppen unterschieden werden und auch eine unterschiedliche Behandlung bei der Herausgabe von Akten erfolgen muss.
In der Berichterstattung über das Urteil hieß es, dass es in der Stasi-Aufarbeitung nun einen Ost-West-Unterschied gibt ...
Natürlich muss man darauf achten, dass es hier nicht ein Recht Ost und ein Recht West gibt. Dies aber sollte eigentlich durch das StUG, das im Osten wie im Westen gilt, gesichert sein. Wenn durch die bisherige Auslegung und Anwendung des StUG Personen der Zeitgeschichte, die Betroffene und nicht vom MfS als IM registrierte Personen sind, im Osten benachteiligt wurden, dann sollte man sich Gedanken darüber machen, wie man ihnen wenigstens im nachhinein Gerechtigkeit widerfahren lassen kann.
Fragen: M. Holluba
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 28 des 51. Jahrgangs (im Jahr 2001).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Mittwoch, 11.07.2001
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Mittwoch, 11.07.2001