Familien brauchen mehr Unterstützung
Zum Volksentscheid in Sachsen-Anhalt zur Kinderbetreuung
Magdeburg (ep) -An diesem Sonntag, 23. Januar, sind die Bürger Sachsen-Anhalts erstmals zu einem Volksentscheid aufgerufen. Es geht um die Frage, ob die Landesregierung die 2003 aufgrund von Sparzwängen eingeführte Reduzierung des Betreuungsangebotes für Mädchen und Jungen in Kindertagesstätten zurücknehmen muss. Nach dem gültigen Gesetz haben alle Kinder bis 14 Jahre einen Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Hortplatz. Bei Kindern von Erwerbslosen oder in Familien, in denen ein Elternteil bewusst zu Hause bleibt, umfasst dieser Anspruch auf Betreuung seit der Reform (2003) nur noch fünf statt vorher bis zu zehn Stunden. Die Initiatoren des Volksentscheids -Eltern, Erzieher, Gewerkschaften und die PDS -wollen die Rücknahme der Einschränkung erreichen.
Die Gründe der Befürworter und Sympathisanten der Initiative sind vielschichtig. Sie reichen von der Sorge um die Entwicklung und die Bildung der Kinder gerade auch aus sozial- und erzieherisch schwachen Familien über die Befürchtung der zusätzlichen Benachteilung Arbeitsloser bis zu parteipolitisch motivierten Zielen.
Sorge um Kinder aus sozialschwachen Familien
Gewichtiger Grund für die Position der Landesregierung ist der finanzielle Aspekt. Es dürfte schwierig sein, als junges Bundesland von den alten Bundesländern Unterstützung einzufordern und andererseits Millionen für eine garantierte Ganztagsbetreuung für alle Kinder der zu berücksichtigenden Altersgruppe auszugeben. Je näher der Termin des Volksentscheids gerückt ist, umso schärfer ist die Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Gruppen geworden. Diese Einschätzung war von verschiedenen Seiten übereinstimmend zu vernehmen.
Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen- Anhalt sieht im geltenden Kinderförderungsgesetz günstige Rahmenbedingungen gegeben, Kinder gut zu fördern und gleichzeitig Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung ernst zu nehmen. "Das geltende Kinderförderungsgesetz garantiert einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für jedes Kind von Geburt an. Es gibt darüber hinaus der vorschulischen Bildung einen angemessenen Raum", heißt es in einer Stellungnahme. Angesichts einer in der DDR weithin verstaatlichten Erziehungstradition im Osten Deutschlands müsse betont werden, dass die Eltern die ersten Erzieher ihrer Kinder sind. "Familie ist der zentrale und der beste Ort für die Förderung von Kindern. In ihr werden die wesentlichen Fähigkeiten und Wertorientierungen grundgelegt, in ihr fängt Bildung an." Die im Gesetz verankerte Gewährleistung von fünf Stunden Betreuung bei nicht erwerbstätigen Eltern trage letztlich dem Grundgedanken Rechnung, dass staatliche Kinderbetreuung nur eine Unterstützung der elterlichen Erziehungspflicht darstelle.
In die gleiche Richtung argumentiert auch der Vorstand des Kolpingwerkes Diözesanverband Magdeburg: "Zum Elternrecht gehört die Sorge für die seelische und geistige Entwicklung der eigenen Kinder. In Zeiten, in denen eine schwindende Erziehungsbereitschaft und -fähigkeit von Eltern festgestellt wird, ist es eine wichtige Aufgabe von Staat und Gesellschaft, diese Fähigkeiten zu stärken", so der Kolping-Vorstand in einer in Magdeburg verbreiteten Erklärung. Dies könne auch durch einen fünfstündigen Rechtsanspruch gewährleistet werden. Der Diözesanverband ist Träger von sechs Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt.
"Es gilt, die Fähigkeiten der Familien zu stärken"
Es ist die primäre Aufgabe des Staates, die Erziehungsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern zu unterstützen und zu stärken, betont der Familienbund in seiner Erklärung, und verweist auf die Chancen von Familienbildungsstätten und anderen Einrichtungen, Orte der Ermutigung, des Erfahrungsaustausches, der Hilfe und gegenseitigen Entlastung von Eltern zu sein. "Für diese Einrichtungen ist jedoch ein stärkeres Engagement der öffentlichen Träger nötig", so die Familienvertreter, und weiter: "Ebenso gilt es, der elterlichen Erziehungsleistung mit derselben Achtung zu begegnen, wie der Erwerbsarbeit. Hier ist generell ein Umdenken in der Gesellschaft gefordert." Bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen hält auch der Kolpingdiözesanverband für "das Wünschenswertere".
Für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Pfarrgemeinden und anderer kirchlich orientierter Träger in Sachsen-Anhalt nimmt der Caritasverband für das Bistum Magdeburg die Fachaufsicht wahr. Von dem Sozialverband lag zum Redaktionsschluss dieser Zeitung keine Stellungnahme zum anstehenden Volksentscheid vor.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Montag, 14.03.2005