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Aus der Region

Christen in der Selbstverwaltung

Warum die Sozialwahlen wichtig sind

Leipzig - Gesundheits- und Arbeitsmarkreform. Schleichende Konjunktur und Hartzgesetze. Deuschland steckt in tief greifenden Veränderungen. Für Christen steht in Zukunft die Frage nach der Erhaltung des Sozialstaats.

Im Juni stellen sich keine Parteien zur Wahl, sondern Vertreter von Verbänden und Interessengruppen. Es wird keine Bundes- oder Landesregierung gewählt, sondern Organe der Selbstverwaltung. Alle sechs Jahre sind die Versicherten zur Teilnahme an den so genannten Sozialwahlen aufgerufen.Worum geht es dabei eigentlich?

" Die Träger der sozialen Sicherung, Renten-, Kranken-, Unfallund Pflegeversicherungen, sind als Selbstverwaltung organisiert, die aus gewählten Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber bestehen", erläuert Norbert Grellmann, Regionalsekretär des Kolpingwerkes in der Region Ost. "Hauptorgan der Selbstverwaltung ist die Vollversammlung, die Vertreterversammlung oder der Verwaltungsrat. Als ,Versicherungsparlament' verfügen sie über erhebliche Mitgestaltungsmöglichkeiten."

Im Klartext: Die Krankenkassen oder andere Versicherungsträger entscheiden nicht selbst über ihre "Politik". Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Verbände haben ebenso ein Wörtchen mitzureden, wenn es um das Wohl der Menschen geht. Auf gesetzliche Bestimmungen wie die Praxisgebühr hat die Selbstverwaltung allerdings kaum Einfluss.

Trotzdem wollen die Christen mitmischen und treten bei den Sozialwahlen mit eigenen Kandidaten an. "Aus dem Selbstverständnis christlicher Sozialverbände haben sich bundesweit das Kolpingwerk, die Katholische Arbeitnehmer- Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossen", erklärt Grellmann. Neben dem Bundesverband gibt es auch Landesverbände, die versuchen in den Regionen Einfluss zu nehmen.

"In Sachsen zum Beispiel wird der ACA von den Kolping-Diözesanverbänden Dresden-Meißen, Görlitz und Magdeburg sowie dem KAB-Diözesanverband Dresden-Meißen getragen", so Grellmann. Bei den Sozialwahlen trete hier traditionell die ACA in einer Gemeinschaftsliste mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bei der Landesversicherungsanstalt (LVA) Sachsen, der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Sachsen sowie der Innungskrankenkasse (IKK) Sachsen an.

Die Unterlagen für die Sozialwahl werden den Versicherten zurzeit zugesandt, gewählt wird also von der Couch. Teilnehmen kann jeder versicherungspflichtige Beitragszahler ab 18 Jahre.

Dass die Beteiligung an den Sozialwahlen auch für den Einzelnen wichtig ist, daran lässt Norbert Grellmann keinen Zweifel. "In der derzeitigen Situation stellen viele Vertreter aus Politik und Wirtschaft das solidarische System sozialer Sicherung in Frage. Umso wichtiger ist es, jetzt für die christlichen Positionen einzustehen und dafür zu sorgen, dass sie in der Selbstverwaltung mit Nachdruck vertreten werden."


Informationen

Infos über die ACA im Internet unter www.sozialwahl05.de

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 17 des 55. Jahrgangs (im Jahr 2005).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 28.04.2005

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