Wie geht es weiter?
Pleite des Kolping-Bildungswerkes: Diözesanverbände sollen haften
Dresden (tdh|kna) - Die Kolping- Diözesanverbände Dresden–Meißen und Görlitz prüfen, ob sie vor den Bundesgerichtshof ziehen. Grund ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden, wonach die Verbände für die Pleite des Kolping-Bildungswerks Sachsen (KBS) haften müssen.
Eine Entscheidung über eine Revision soll bis Ende des Monats fallen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Kolpingwerkes Deutschland, Bernhard Hennecke gegenüber dem TAG DES HERRN. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die beiden Diözesanverbände verurteilte, an den Insolvenzverwalter mehr als 707 000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts hätten sie gegen rechtswidrige unternehmerische Aktivitäten des KBS einschreiten müssen.
Ehrenamtliches Engagement in Gefahr
Geklagt hatte eine Düsseldorfer Immobilienfi rma wegen eines aus ihrer Sicht nicht eingehaltenen Leasingvertrags für das damalige KBS-Tagungshotel Schloss Schweinsburg bei Zwickau. Deren Klage gegen die auf Bundesebene angesiedelten Organisationen des Kolpingwerks wies das Oberlandesgericht mit der Begründung ab, diese hätten keinen nachweisbaren Einfl uss auf das KBS genommen. Das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu (Az.: 2 U 897/04 - Urteil vom 9.8.2005).
Kolping-Geschäftsführer Hennecke kritisierte an dem Urteil, das OLG habe nicht klargestellt, in welchen Fällen Vereinsmitglieder haften müssten. Damit werde das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich gefährdet. Zudem bedrohe das Urteil die Existenz der betroffenen Diözesanverbände. Im Fall einer Vollstreckung müssten sie Insolvenz beantragen. Dies sei kaum vermittelbar, solange die früheren KBS-Geschäftsführer nicht zur Rechenschaft gezogen worden seien. Gegen sie erhob die Staatsanwaltschaft Dresden bereits vor eineinhalb Jahren Anklage unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Veruntreuung, wegen Arbeitsüberlastung des Gerichts fand bislang aber keine Verhandlung statt.
In dem Streit mit der Düsseldorfer Immobilienfi rma geht es insgesamt um mehr als 4,3 Millionen Euro. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden die Klage der Düsseldorfer Harpe Immobilien- Leasinggesellschaft abgewiesen. Der zweite Zivilsenat des OLG folgte nun deren Argumentation, dass die Kolping-Vertreter im KBS die unternehmerische Betätigungen hätten verhindern müssen, die nicht mit den ideellen Zwecken eines eingetragenen Vereins vereinbar gewesen seien. Diese Aktivitäten hätten zuletzt bis zu einem Drittel der Gesamtumsätze von 100 Millionen Euro ausgemacht. Auch die Forderung der Kläger auf weitere rund 3,6 Millionen Euro sei dem Grunde nach gerechtfertigt, so das OLG.
Die Kolping-Anwälte hatten in der Verhandlung dagegen angeführt, Wirtschaftsprüfer und fi nanzierende Banken hätten die unternehmerischen Entscheidungen des KBS nicht beanstandet. Darauf hätten sich die ehrenamtlichen Kolping-Vertreter in den KBS-Gremien verlassen dürfen, andernfalls stünde das Engagement Ehrenamtlicher in solchen Funktionen grundsätzlich in Frage.
Vereinsmitglieder müssen nicht grundsätzlich haften
In der Urteilsbegründung verwies das OLG auf die Besonderheiten des Falls. Das Urteil besage nicht, dass Vereinsmitglieder bei Fehlverhalten des Vorstands ohne weiteres persönlich haften müssten. Dies komme nur dann in Betracht, wenn das Vereinsmitglied die Fehlentwicklungen zumindest in den Grundzügen gekannt und dennoch keine zumutbaren und möglichen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.
Die dem katholischen Sozialverband Kolpingwerk nahe stehende Unternehmensgruppe KBS war größter freier Träger berufl icher Bildung in Sachsen. Im Dezember 2000 meldete sie Insolvenz an. Ursache der KBS-Pleite war nach Einschätzung des Insolvenzverwalters die Verzettelung in unrentablen Nebenbereichen etwa im Tourismus und in Immobiliengeschäften.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Mittwoch, 17.08.2005