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Bistum Görlitz

In schwieriger Zeit

Bischof Rudolf Müller im Ruhestand

Mit dem Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erwin Josef Ender, (ganz links) und Altbischof Bernhard Huhn, feierte Rudolf Müller seinen letzten Gottesdienst als residierender Bischof. Fotos: Andreas Schuppert Görlitz - Mit einem Gottesdienst und einem Fest beging Bischof Rudolf Müller am 24. Juni seinen 75. Geburtstag. Gleichzeitig ist er in den Ruhestand verabschiedet worden.

Papst Benedikt XVI. hat das Rücktrittsgesuch von Bischof Rudolf Müller angenommen. Die Entscheidung des Heiligen Vaters wurde vom Nuntius des Apostolischen Stuhles in Deutschland, Erzbischof Erwin Josef Ender, am Ende des Gottesdienstes bekannt gegeben. Anwesend waren befreundete Bischöfe aus deutschen, polnischen und tschechischen Nachbardiözesen sowie eine große Anzahl von Gläubigen.

Bistum Görlitz ist zukunftsträchtig

Erzbischof Ender würdigte das Wirken von Bischof Rudolf Müller in "schwieriger Zeit" und seine Fähigkeit, als Geistlicher den Menschen "aller sozialer Schichten" zu begegnen. Seit seiner Priesterweihe 1955 habe sich der Jubilar "mit großem Eifer" für die Görlitzer Ortskirche eingesetzt. Bischof Müller habe den Aufbau der 1994 von der Apostolischen Administratur zum Bistum erhobenen Diözese Görlitz maßgeblich mitgeprägt. So hat sich nach den Worten des Nuntius die damalige Entscheidung, das Bistum Görlitz zu errichten, "als zukunftsträchtig erwiesen." Ender hob zudem die guten Beziehungen des Bistums Görlitz zu den polnischen Nachbarn hervor, die schon von Bischof Bernhard Huhn grundgelegt und von Bischof Rudolf Müller ausgebaut worden seien. Mit seiner Familie, Freunden, Wegbegleitern und vielen Vertretern aus den Gemeinden des Bistums feierte der Bischof anschließend seinen Geburtstag auf dem Gelände des Bischöflichen Ordinariates.

Mit der Entscheidung des Papstes ist der Bischofsstuhl in Görlitz unbesetzt. Noch am 24. Juni ist der bisherige Generalvikar Hubertus Zomack vom Domkapitel zum Diözesanadministrator gewählt worden. Der Gewählte wird von niemandem bestätigt, muss aber vor dem Domkapitel das Glaubensbekenntnis ablegen.

Das Bistum leitet der Diözesanadministrator

Die Befugnisse eines Diözesanadministrators entsprechen im Wesentlichen denen eines Bischofs außer der Ausübung bischöflicher Funktionen wie Firmungen, Diakon- oder Priesterweihen. Zudem darf er gemäß Kirchenrecht keine Grundsatzentscheidungen treffen, die den neuen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen würden. Der Diözesanadministrator leitet das Bistum in der Zeit der Sedisvakanz, also bis der neue Bischof vom Bistum Besitz ergriffen hat.

Hubertus Zomack wurde nach dem Studium der Theologie in Erfurt 1970 in Görlitz zum Priester geweiht. Nach Kaplansjahren in Finsterwalde, Senftenberg und Lübbenau, wurde er 1976 Pfarrer in Lübbenau. Von 1979 bis 1981 war er Ehebandverteidiger, ab 1981 Richter beim Interdiözesanen Offizialat Bautzen (kirchliches Ehegericht), ab 1993 Vizeoffizial beim Interdiözesanen Offizialat in Berlin. Seit 1996 leitete er die kirchliche Behörde als Generalvikar. Diözesanadministrator Zomack ist päpstlicher Ehrenprälat, Domkapitular und Erster Vorsitzende des Caritasverbandes der Diözese Görlitz. Zu seinem Stellvertreter hat er Ordinariatsrat Prälat Bernd Richter ernannt.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 26 des 56. Jahrgangs (im Jahr 2006).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 29.06.2006

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