Heilsame und wohltuende Arbeit
Brandenburg unterzeichnet Vereinbarung über die Arbeit der katholischen Gefängnisseelsorger
Potsdam (tdh) - Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat am 12. März eine Vereinbarung über die Gefangenenseelsorge mit der Katholischen Kirche unterzeichnet. Für das Bistum Görlitz hat Diözesanadministrator Hubertus Zomack den Vertrag unterschrieben, das Erzbistum Berlin beziehungsweise das Bistum Magdeburg wurden durch Generalvikar Ronald Rother vertreten.
In der Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten der Seelsorger in den brandenburgischen Gefängnissen geregelt. Zudem wird die Refinanzierung von zwei vollen Stellen in der Gefangenenseelsorge durch das Land Brandenburg für den Bereich des Bistums Görlitz festgeschrieben (2,2 Stellen für das Erzbistum Berlin). Das Land wünscht den Angaben zufolge den Dienst der Gefängsnisseelsorger ausdrücklich. "Wir sind froh, die Arbeit der Seelsorger nun auf eine vertragliche Basis stellen zu können", sagte Justizministerin Blechinger. Es sei eine "heilsame und wohltuende Arbeit, die hier geleistet wird." Auch Diözesanadministrator Zomack äußerte sich zufrieden über den Ausgang der Verhandlungen, auch wenn diese immer wieder "ins Stocken geraten" seien.
Die schon seit Jahren geplante Vereinbarung wurde immer wieder verzögert, da der Staatskirchenvertrag in Brandenburg durch den Streit um den Religionsunterricht beziehungsweise das Unterrichtsfach Lebenskunde-Ethik- Religion (LER) erst spät zustande kam. Durch einen relativ hohen Anteil von polnischen Gefangenen gibt es in den Justizvollzugsanstalten Brandenburgs eine große Nachfrage nach katholischen Geistlichen und Seelsorgern. Im Bistum Görlitz betrifft dies die Haftanstalten Cottbus und Duben bei Lübben. Die katholische Gefangenenseelsorge soll in Zukunft durch einen Priester, einen Diakon und eine Gemeindereferentin geleistet werden.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 15.03.2007