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Bistum Erfurt

Gleichbehandlung wahren

Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft

Erfurt (tdh) - Der Leiter des Katholischen Büros in Erfurt, Ordinariatsrat Winfried Weinrich, möchte die gegenwärtige Diskussion über die Kürzung von Personalkostenzuschüssen für berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft versachlicht sehen. Er habe durchaus Verständnis dafür, daß angesichts allgemeiner Finanzknappheit "an manchen Stellen" wie etwa den Sachkosten Einsparungen nötig seien und sei bereit, diese mitzutragen. Dabei müsse jedoch "der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt" werden, sagte der Leiter des Kommissariats der Bischöfe in Thüringen gegenüber dem Tag des Herrn.

Im Rahmen der Debatte um das Haushaltssicherungsgesetz in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 1997 wird in Thüringen derzeit diskutiert, die Zuschüsse für das Personal an bestimmten berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft von derzeit 100 auf 70 Prozent zu kürzen. Davon könnten vor allem Einrichtungen im Bereich der beruflichen Zweitausbildung betroffen sein, darunter besonders Fachschulen für Sozialpädagogik wie es sie katholischerseits auch an der Bergschule St. Elisabeth in Heiligenstadt gibt. Eine Kürzung der Zuschüsse könnte dazu führen, daß die Auszubildenden Schulgeld zahlen müßten. Genau dies aber widerspräche dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber vergleichbaren staatlichen Schulen.

Eine endgültige Entscheidung darüber wird der Landtag am 12./13. Dezember treffen. Auszubildende auch von Fachschulen in katholischer Trägerschaft hatten kürzlich vor dem Erfurter Landtag gegen die geplanten Kürzungen demonstriert.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 43 des 46. Jahrgangs (im Jahr 1996).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 27.10.1996

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