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Aus der Region

Staatskirchenvertrag mit den Katholiken soll bald folgen

Vertrag mit Landeskirchen

Brandenburg (kna) - Den Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Kirchen haben am Freitag bei einem Festakt im Brandenburger Dom Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD), Bischof Wolfgang Huber und weitere Vertreter der Kirchen unterzeichnet.

Der Staatsvertrag regelt umfassend das Verhältnis zwischen Land und den evangelischen Kirchen. Die Kirchen erhalten danach jährlich 17 Millionen Mark als Staatsleistungen, eine Erhöhung des Betrags soll nach fünf Jahren geprüft werden. Weiter stellt das Land drei Millionen Mark für die Erhaltung kirchlicher gebäude und zwei Millionen Mark für das Domstift Brandenburg zur Erhaltung der Gebäude und der Sammlungen zur Verfügung.

Stolpe bezeichnete den Vertrag als Ausdruck von Normalität und Stabilität" in Brandenbur. Er verwies auf wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die die Kirche im sozialen Bereich erfülle und hob hervor, daß in dem Vertrag geregelt sei, daß das Land die Kirchen beim Erlaß von Gesetzen oder Rechtsverordnungen, die sie unmittelbar berühren könnten, rechtzeitig anhören werde.

Der Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, sprach unter Hinweis auf die mehr als zweieinhalbjährige Verhandlungsdauer von einer "schweren Geburt", fügte aber hinzu: "Das Kind ist durchaus kräftig". Der Bischof verwies darauf, daß die Verständigung über die wichtige Frage des Religionsunterrichts in den Schulen Brandenburgs noch ausstehe.

An dem Vertrag sind sechs evangelische Landeskirchen und die Evangelische Kirche der Union (EKU) beteiligt, die in Brandenburg etwa 700 000 Mitglieder haben. Der Vertrag regelt unter anderem Fragen der theologischen Ausbildung an Hochschulen, der Denkmalpflege, der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Gefängnissen, der Kirchensteuerverwaltung und der Anlage von Friedhöfen.

Brandenburg ist das letzte der neuen Länder, das einen Vertrag mit den evangelischen Kirchen abgeschlossen hat; die Verhandlungen mit der katholischen Kirche über ein entsprechendes Abkommen sind noch nicht abgeschlossen. Der erste katholische Staatskirchenvertrag in Ostdeutschland wurde im Juli in Dresden unterzeichnet.

Stolpe erklärte im Blick auf die katholische Kirche, es liege "gar nicht so sehr an uns", daß der Vertrag noch nicht zustande gekommen sei. Dabei gebe es Probleme, die die anderen neuen Bundesländer auch hätten. Die für die Gespräche zuständige Abteilungsleiterin im Kulturministerium, Gerburg Thunig-Nittner, sagte, der Vertragstext sei "relativ reif". Derzeit liege er dem Vatikan vor. Sie halte es für möglich, daß das Vertragswerk mit der katholischen Kirche im kommenden Jahr geschlossen werden könne.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 46 des 46. Jahrgangs (im Jahr 1996).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 17.11.1996

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