Nicht einmal jede dritte Mark aus Kirchensteuern
Haushalt 1997 des Bistums Erfurt in Kraft
Erfurt (tdh) - Das Bistum Erfurt geht mit einem Haushalts volumen von 76,8 Millionen Mark ins Jahr 1997. Einen entsprechenden Haushaltsplan legte die Diözese in der vergangenen Woche in Erfurt vor, nachdem Bischof Joachim Wanke den Etat in Kraft gesetzt hatte.
Der Haushalt 1997 liege damit um drei Prozent niedriger als der Etat des laufenden Jahres, teilte Finanzreferent Michael Maulhardt mit. Seinen Angaben zufolge konnte das Bistum im Jahr 1996 aufgrund der Auswirkungen des Jahressteuergesetzes (Freistellung des Existenzminimums, Familienlastenausgleich) und der wirtschaftlichen Lage in Thüringen 8,7 Prozent weniger Kirchensteuern einnehmen als im Vorjahr. Dies sei im Vergleich mit den anderen deutschen Bistümern das schlechteste Ergebnis. Für 1997 rechne er mit einem weiteren leichten Rückgang der Einnahmen. Das Defizit an vorhandenen Mitteln werde 1997 durch Minderausgaben bei den Sachkosten und Sachkostenzuschüssen an kirchliche Einrichtungen ausgeglichen.
Die erwarteten 22 Millionen Mark Kirchensteuereinnahmen decken den Etat 1997 zu 29 Prozent. Der größte Teil der Einnahmen des Bistums von rund 46,8 Millionen Mark stammt aus überdiözesanen Hilfen, vor allem aus dem Finanzausgleich zwischen den deutschen Diözesen und deren "Sonderumlage Ost", obwohl diese 1997 um 7,5 Prozent reduziert sei. Die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln - Staatsleistungen und Baulasten des Freistaates Thüringen sowie Gestellungsgelder im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht - belaufen sich auf 3,4 Millionen Mark.
Ausgabenseitig bilden die Bereiche Seelsorge mit 47,3 Millionen Mark und Investitionen mit 14,8 Millionen Mark die größten Posten. Für soziale Aufgaben werden 8,7 Millionen Mark veranschlagt. Mit rund 35 Millionen Mark machen die Personalkosten rund 46 Prozent des Haushalts aus.
Der Investitionsbedarf liege "mehrfach höher als die bewilligten Mittel", so der Finanzreferent. Zuweisungen seien für bestimmte "Schwerpunktvorhaben" vorgesehen, darunter für Gemeindehäuser und andere Gebäude der Kirchengemeinden, für die Instandsetzung von Kirchen und für Gebäude in Trägerschaft des Ordinariats.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 08.12.1996