Gegen Illegalisierung bosnischer Flüchtlinge
Gemeinsamer Brief an Behörden
Dresden (tdh) - Für ungefähr 1100 bosnische Flüchtlinge in Sachsen kann der 31. März das Datum sein, ab dem sie von der Regierung des Freistaates "illegalisiert" werden: Daß bedeutet, sie hätten in Deutschland keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus mehr
Der Sächsische Flüchtlingsrat, die katholische Friedensbewegung Pax Christi / Dresden und der Caritasverband des Bistums Dresden-Meißen fordern aus diesem Grund in einem Schreiben an die zuständigen Behörden eine Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis oder Duldung. Letztere ist die niedrigste Stufe des offiziellen Status. Im Schreiben heißt es, daß bosnische Kriegsflüchtlinge - insbesondere die aus dem jetzigen Srpska - zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zurückkehren können, obwohl es im Papier von Dayton so geplant ist. Ursula Mai von Pax Christi wies im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, daß viele Gebiete jetzt unter serbischer Kontrolle stehen und die Bosnier nicht in ihre Häuser können. Große Unsicherheit durch hohe Minengefahr und Fehlen des Existenzminimums auch im Gebiet der Föderation lassen eine gegenwärtige Rückkehr in "Sicherheit und Würde" nur in Einzelfällen zu
Von Seiten der sächsischen Ausländerbehörde wurde inzwischen nur mitgeteilt, daß eine Auskunft "erst am 25. März möglich" sei. In Hinblick auf die kurze Zeit zwischen den für die Bosnier entscheidenden Terminen, "kann man sich vorstellen unter welchem psychischen Druck sie stehen", sagt Ursula Mai. Deshalb müsse noch vor einer endgültigen Entscheidung auf diese Situation hingewiesen werden. Es dürfe nicht sein, daß einer großen Gruppe von Vertriebenen und Flüchtlingen, die derzeit keine Alternative habe, ein menschenwürdiger Aufenthaltsstatus verweigert werde
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 30.03.1997