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Aus der Region

Kein Mangel an Arbeit

Interdiözesanes Offizialat Erfurt

Erfurt (bip) - Die Zeit der räumlichen Enge ist nun endlich vorbei: Offizial Heinz Gunkel und die Mitarbeiter des Interdiözesanen Offizialats konnten bereits vor einigen Wochen in die neuen Räume in der Erfurter Hopfengasse 7a einziehen. Zur offiziellen Einweihung mit Segnung waren nun Bischof Joachim Wanke, die Mitarbeiter des Offizialats, die Bauausführenden sowie zahlreiche Gäste erschienen. So auch Monsignore Heinz-Wolfgang Schiele, Vizeoffizial der zweiten Instanz, aus Berlin

In hellen und freundlichen Räumen werden die Mitabeiter des Interdiözesanen Offizialats I. Instanz in Zukunft arbeiten. Und über mangelnde Arbeit können sie sich nicht beklagen, denn das Interdiözesane Offizialat in Erfurt ist für die Durchführung der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren für die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Magdeburg und Görlitz zuständig. Rund 80 Katholiken aus ganz Ostdeutschland sprechen jährlich bei Heinz Gunkel, dem Offizial, und bei Diakon Matthias Burkert, dem Untersuchungsrichter und Defensor, vor

Der Sinn des Offizialats erklärt sich aus dem Eheverständnis der katholischen Kirche. Da nach katholischer Lehre eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe unauflösbar ist, kann es auch keine kirchliche Ehescheidung geben. Es gibt jedoch Fälle, bei denen bei der Trauung gar keine gültige Ehe zustande kam. Das Offizialat in erster Instanz in Erfurt prüft dann, ob ein Eheband eventuell von Anfang an niemals bestanden hat. Sollte dies nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes der Fall sein, erfolgt eine Ehenichtigkeitserklärung

In dem erforderlichen Prozeß gehe es dann nicht darum, die Schuldfrage für das Scheitern der Ehe zu klären, sondern die Wahrheit über die Gültigkeit der Eheschließung zu finden, erklär-te Offizial Gunkel. Der Prozeß werde daher nicht gegen den anderen Partner geführt, sondern gegen die Annahme, die Ehe sei gültig

Da die Prüfung der Nichtigkeit einer Ehe, bei der unter Umständen Zeugen geladen werden, sehr sorgfältig durchgeführt wird, können die Verfahren nicht in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Die Mitarbeiter des Offizialats sind jedoch immer um zügige Bearbeitung bemüht, wodurch die allermeisten Verfahren innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 40 des 47. Jahrgangs (im Jahr 1997).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 05.10.1997

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