Verläßliche Basis für viele Aktivitäten
Katholischer Staatsvertrag Sachsen-Anhalt ist unterzeichnet
Magdeburg (pbm) - Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Giovanni Lajolo, und der Magdeburger Ministerpräsident Reinhard Höppner (SPD) haben am 15. Januar den Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Sobald dieser Vertrag wirksam wird, hat das Land Sachsen-Anhalt auch mit der Katholischen Kirche eine aktuelle vertragliche Grundlage für die beide Seiten berührenden Anliegen. Der Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen wurde bereits im September 1993 unterzeichnet; der Vertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt wurde im März 1994 abgeschlossen
Der Vertrag räumt der katholischen Kirche unter anderem die Rechte ein, Schulträger zu sein und Seelsorge in Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten und Polizeiausbildungsstätten zu betreiben
Das Land sichert zu, an den staatlichen Schulen Religionsunterricht einzuführen. Das Land verpflichtet sich dafür zur Ausbildung von Religionslehrern. Zu der notwendigen Bestimmung der Ausbildungsstätte ist es in diesem Vertrag allerdings noch nicht gekommen. Im Text heißt es: "Näheres wird durch besondere Vereinbarung geregelt." Im Spannungsfeld zwischen dem denkmalpflegerischen Interesse und den Belangen des Gottesdienstes gehen die religiösen Gesichtspunkte vor
Auch der kirchliche Einsatz für die Denkmalpflege und für den Erhalt kirchlicher denkmalswerter Gebäude und Kunstgegenstände wird geregelt. Für Kirchen und andere Gebäude in Landeseigentum - dazu zählen zum Beispiel die Klosterkirchen an der "Straße der Romanik" in Hamersleben und Hadmersleben - garantiert das Land auch künftig die Bestimmung zu kirchlichen und karitativen Zwecken
Für ihre Arbeit und als Ausgleich für aufgehobene alte Ansprüche erhält die katholische Kirche jährlich einen Gesamtzuschuß, dessen Höhe nun vertraglich geregelt wird. Im Jahr 1992 zum Beispiel betrug der Gesamtzuschuß 5,3 Millionen Mark. Zum Vergleich: Die Evangelischen Landeskirchen in Sachsen-Anhalt haben für das gleiche Jahr 25,75 Millionen Mark erhalten, die Jüdische Gemeinde 1,15 Millionen Mark. Damit der Vertrag wirksam werden kann, muß der Landtag von Sachsen-Anhalt in zwei Lesungen zustimmen. Hierfür steht in dieser Wahlperiode noch die vorletzte Landtagssitzung am 29. und 30. Januar und die letzte Landtagssitzung am 5. und 6. März dieses Jahres zur Verfügung. Der Vertrag tritt dann am Tage nach dem gegenseitigen Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 25.01.1998