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Karel Otcenasek

Zur Person

Geboren wurde Karel Otcenásek als Sohn eines Wagnermeisters und einer Hausfrau am 13. April 1920. Nach dem Theologiestudium an der Lateranuniversität wurde er 1945 in Rom zum Priester geweiht und kehrte dann auf mühevollen Wegen in die Heimat zurück. In drei Gemeinden war er als Kaplan und als Administrator tätig. Im Oktober 1949 wurde er Vicerektor im Seminar der Königgrätzer Diözese, bis 1951 das Seminar gewaltsam aufgelöst wurde

Mit Genehmigung des Papstes Pius' XII. wurde Karel Otcenásek am 30. April 1950 durch den Bischof von Königgrätz, Dr. Moritz Picha, geheim zum Bischof geweiht. Der Papst ernannte ihn zum Titularbischof der erloschenen Diözese Chersonesos auf Kreta und zum Weihbischof des Bischofs von Königgrätz mit dem Recht, wenn es notwendig werden sollte, die Leitung der Diözese zu übernehmen. Später werteten die staatlichen Behörden seine Weihe als staatsfeindliche Tätigkeit und Hochverrat

1951 wurde er zwangsweise in ein Internierungslager für Priester und Ordensleute in Zeliv überführt. Dort war er zweieinhalb Jahre interniert, gemeinsam mit Bischof Tomásek und dem Professor des Olmützer Seminars Suranek, abgesondert von den anderen Priestern und Ordensleuten. Unter den Augen bewaffneter Aufseher mußte er schwere Arbeit verrichten. Er ließ sich jedoch nie auf Kompromisse oder irgendeine Art von Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen ein. Nach erfolglosen Umerziehungsversuchen wurde er Ende 1953 in die Untersuchungshaftanstalt in Pardubitz überführt. Nach endlosen Verhören, Einzelhaft, psychischem und physischem Druck wurde er in einem Schauprozeß "Otcenásek und Gefährten" in Königgrätz wegen Hochverrats zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt

Nach der Amnestie im Mai 1962 wurde er aus dem Gefängnis entlassen, durfte aber nicht in die Seelsorge eintreten und wurde deshalb Arbeiter in einer ostböhmischen Molkerei. Nach einer Intervention Papst Pauls VI. erlaubten ihm die staatlichen Behörden 1965 die Rückkehr in die Seelsorge, aber nicht in der Diözese Königgrätz. Zur Zeit des Prager Frühlings durfte er - allerdings nur vorübergehend - wieder in seiner Diözese wirken. Am 21. 12. 1989 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum residierenden Bischof von Königgrätz

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 6 des 48. Jahrgangs (im Jahr 1998).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 08.02.1998

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