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Bistum Erfurt

Gegen Kölner "Skandalurteil"

Caritas-Aktion

Erfurt (cpd) - Der Caritasverband für das Bistum Erfurt hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband in den Pfarrgemeinden der Diözese sowie in seinen eigenen Einrichtungen eine Unterschriftenaktion gegen das "Kölner Skandalurteil" gestartet. Das Oberlandesgericht Köln hatte aufgrund einer Klage entschieden, daß sieben geistig behinderte Männer in den Sommermonaten zu bestimmten Tageszeiten im Garten ihres Hauses im Kreis Düren keine Lautäußerungen von sich geben dürften. Sei ihnen das nicht möglich, müßten sie im Haus bleiben. Ein Nachbar hatte geklagt, weil er sich von Sprachlauten und vom Lachen der Behinderten gestört fühlt.

Die Caritas fordert mit ihrer Aktion "eindringlich" dazu auf, gegen dieses Urteil mit der eigenen Unterschrift zu protestieren. "Das Unfaßbare" sei, so der Aufruf, daß die Richter ihre Entscheidung nicht einmal mit zu lange andauerndem und zu lautem Lärm begründen, sondern mit der "spezifischen klanglichen Ausgestaltung". Die Caritas sehe darin für Menschen mit geistiger Behinderung einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 3: ,Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.’"

In der Unterschriftenliste heißt es weiter: "Wir protestieren gegen das empörende Urteil" und "begrüßen das Vorhaben, Verfassungsbeschwerde einzulegen". Zugleich appelliert das Papier an Bundestag und Länderparlamente, ein allgemeines Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetz sowie Diskriminierungsverbote in Gesetzen wie dem Nachbarschaftrecht zu erlassen.

Die Unterschriftenlisten sollen bis zum 25. Mai an das Oberlandesgericht Köln, 50670 Köln, Reichenssperger

Platz 1, zurückgesandt werden.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 12 des 48. Jahrgangs (im Jahr 1998).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 22.03.1998

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