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Aus der Region

Caritas Thüringen

In Erfurt gibt es einen Babykorb

Erfurt (epd / tdh) - Anfang dieser Woche soll nach Zeitungsberichten in der ersten "Babyklappe" Thüringens in Erfurt ein Kind abgegeben worden sein. Das Klinikum Erfurt hatte Ende Februar die "Babyklappe" für Mütter in sozialen Notlagen in Dienst gestellt (Tag des Herrn Nr. 9, Seite 11). Anlass für die Einrichtung des "Babykorbes" seien Fälle von Kindstötungen im vergangenen Jahr gewesen, sagte Chefarzt Udo Hoyme.

Durch die neue Einrichtung sei gewährleistet, dass Neugeborene in der städtischen Frauenklinik unter Wahrung der Anonymität warm und sicher abgelegt werden können. Nach Auslösen eines Lichtschranken-Signals werde das Kind von einer Hebamme übernommen und medizinisch versorgt.

Die Mutter finde im Babykorb ein Codewort der Klinik vor, mit dessen Hilfe eine spätere Kontaktaufnahme möglich sei, erläuterte Hoyme. Gleichzeitig mit dem Babykorb seien nach Angaben des Chefarztes im Klinikum künftig anonyme Geburten möglich. Während die Krankenhauskosten für die Entbindungen finanziell noch nicht abgesichert seien, komme für die neugeborenen Kinder das Jugendamt auf, hieß es.

Für die erste anonyme Geburt in Thüringen übernehme der Caritasverband die Entbindungskosten, sagte die Caritas-Referentin für Schwangerenberatung, Rita Welther. Zudem solle mit den "Schwestern vom guten Hirten" ein landesweites Netzwerk für anonyme Beratung und Sozialbetreuung aufgebaut werden.

Das Thüringer Sozialministerium hatte in der Diskussion um anonyme Geburten wiederholt ethische Bedenken gegen das Modell der Babyklappe geäußert. Gleichzeitig sprach sich das Ministerium für umfassende Hilfsangebote für Mütter in Notlagen aus und befürwortete bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen für anonyme Geburten.

Das Bistum Erfurt hatte nach dem Verzicht der Caritas auf die Ausstellung von Beratungsscheinen in der Schwangerenkonfliktberatung eine Regelung nach dem Vorbild des bayerischen "Moses-Projekts" vorgeschlagen. Mit ihm soll bei Wahrung der Anonymität die medizinische und soziale Betreuung von Mutter und Kind gewährleistet werden.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 10 des 51. Jahrgangs (im Jahr 2001).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 11.03.2001

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