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Bistum Erfurt

Offizialatsrat in Ruhestand verabschiedet

Ehegericht Erfurt

Erfurt (bip) - Nach 20 Jahren Dienst hat Offizialatsrat Pfarrer Gerhard Marx seine Tätigkeit als Ehebandverteidiger im Interdiözesanen Offizialat in Erfurt beendet. In einer Feierstunde am 30. September 1998 entpflichtete ihn Bischof Joachim Wanke per Dekret von seinen Aufgaben. Wanke dankte Pfarrer Marx für seine aufopferungsvolle Tätigkeit am kirchlichen Ehegericht und seine langjährige pastorale Arbeit

Gerhard Hans Lorenz Marx wurde 1953 in Erfurt zum Priester geweiht. Er war danach Kaplan in Jena und Weimar, Pfarrkurat in Großenehrich, Pfarrer in Kalteneber und Weimar-Schöndorf sowie vicarius paroecialis in Weimar und Erfurt

Am 1. Oktober 1978 begann der Seelsorger seine Tätigkeit als Richter und Ehebandverteidiger am damaligen Diözesangericht in Erfurt. Im Juni 1979 wurde er zum Ehebandverteidiger des Interdiözesanen Offizialats erster Instanz ernannt, das damals für den gesamten Bereich der Berliner Bischofskonferenz zuständig war. Die Aufgabe des Ehebandverteidigers nahm der Seelsorger bis zu seiner Entpflichtung wahr. Von 1982 bis 1988 war Marx Vizeoffizial des Interdiözesanen Offizialats

Das Interdiözesane Offizialat Erfurt ist in erster Instanz für die Bearbeitung von kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zuständig und zwar für katholische Christen aus den Diözesen Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg. Nach katholischer Lehre ist eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe unauflösbar. Es kommt jedoch vor, daß gar keine gültige Ehe zustande kommt. Ein kirchliches Gericht kann daher nach sorgfältiger Prüfung zu der Feststellung gelangen, daß ein Eheband von Anfang an nicht bestanden hat. Diese Feststellung ist für einen katholischen Christen Voraussetzung, gegebenenfalls eine gültige Ehe mit einem anderen Parnter eingehen zu können

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 41 des 48. Jahrgangs (im Jahr 1998).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 11.10.1998

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