Aus der Region
Sozialhilfesätze in Sachsen-Anhalt
Aktion
Nach der folgenden Tabelle können Sie, wenn Sie die Aktion "leben mit Sozialhilfe" mitmachen wollen, Ihren Monatsbedarf (ohne Unterkunft) errechnen. Zugrundegelegt sind die Regelsätze für Sachsen-Anhalt, die einige Mark über denen von Sachsen und Thüringen liegen:
° Haushaltsvorstand/Alleinstehende: 519 DM° Ehegatten bzw. volljähirge Haushaltangehörige: 415 DM
° Kinder (bis 6 Jahre): 260 DM
° Kinder (bis 6 Jahre) von Alleinerziehenden: 285 DM
° Kinder (7 bis 13 Jahre): 337 DM
° Kinder (14-17 Jahre): 467 DM
Kindergeld wird nicht hinzugezählt, da es als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wird
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 7 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 21.02.1999
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 21.02.1999