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Aus der Region

Sozialhilfesätze in Sachsen-Anhalt

Aktion

Nach der folgenden Tabelle können Sie, wenn Sie die Aktion "leben mit Sozialhilfe" mitmachen wollen, Ihren Monatsbedarf (ohne Unterkunft) errechnen. Zugrundegelegt sind die Regelsätze für Sachsen-Anhalt, die einige Mark über denen von Sachsen und Thüringen liegen:

° Haushaltsvorstand/Alleinstehende: 519 DM
° Ehegatten bzw. volljähirge Haushaltangehörige: 415 DM
° Kinder (bis 6 Jahre): 260 DM
° Kinder (bis 6 Jahre) von Alleinerziehenden: 285 DM
° Kinder (7 bis 13 Jahre): 337 DM
° Kinder (14-17 Jahre): 467 DM

Kindergeld wird nicht hinzugezählt, da es als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wird

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 7 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 21.02.1999

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