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Bistum Dresden-Meißen

Hospizdienste bieten Lebensbegleitung

Diözesanrat

Leipzig (tdh) - Eine gezielte Kürzung des Lebens ist unzulässig und sei nicht hinnehmbar, dies betonte der Diözesanrat des Bistums Dresden-Meißen in einem Aufruf zur Unterstützung der Hospizdienste, der zur diesjährigen Frühjahrsvollversammlung in der Pfarrei St. Georg in Leipzig-Gohlis verabschiedet wurde. Damit will der Diözesanrat - das oberste Laiengremium der katholischen Christen im Bistum Dresden-Meißen - ein Zeichen setzen gegen "eine gefährliche Tendenz zum leichtfertigen Umgang mit dem Tod". Zugleich würdigte der Diözesanrat die Arbeit der Hospizdienste, die dazu beitragen würde, daß das Thema Tod nicht aus der Gesellschaft verdrängt werden könne. Wörtlich heißt es: "Die Hospizdienste möchten den Kranken und Sterbenden helfen, sinnvoll zu leben bis zuletzt. So sind die Hospizdienste nicht etwa nur Sterbebegleitung sondern vor allem Lebensbegleitung"

Ein weiteres Thema war der vom Sachausschuß "Soziale Fragen" erarbeitete Bericht "Jugend und Arbeitslosigkeit - Jugend und Sucht". Der Bericht enthalte Angaben zur Situation der beruflichen Ausbildung und der Arbeitslosigkeit sowie zur Entwicklung des Suchtmittelkonsums im Bereich des Bistums. In einer Information des Diözesanrates heißt es: Der Bericht "weist darauf hin, daß Arbeitslosigkeit und Suchtmittelkonsum zu den Hauptproblemen der Jugend gehören. Als Beitrag der katholischen Kirche ist zu nennen, daß kirchliche Einrichtungen des Bistums 1998 zirka 3600 Ausbildungsplätze bereitgestellt haben."

Eine Stellungnahme zur gültigen Ordnung der kirchlichen Vermögensverwaltung legte der Sachausschuß "Kirchenratsordnung" der Vollversammlung vor. Darin wird empfohlen, die aus dem Jahr 1955 stammende Ordnung inhaltlich zu ändern und sprachlich zu überarbeiten. Die Anregung auf die inhaltliche Überarbeitung richtet sich auf die Auswahl der Kirchenratsmitglieder sowie auf die Öffentlichkeit von Haushaltsplan und Jahresabschluß. Die Stellungnahme wurde auf Beschluß der Vollversammlung dem Bischöflichen Ordinariat übergeben. Weiter wählten die Anwesenden drei Mitglieder für den Kirchensteuerrat der Diözese. Der Kirchensteuerrat ist das beratende Gremium des Bischofs zu Fragen des Haushaltes, der Finanzen und des Vermögens. Seine Amtsperiode beträgt sechs Jahre, er setzt sich aus gewählten und aus durch den Bischof ernannte Mitglieder zusammen

Der Bericht "Jugend und Arbeitslosigkeit" ist erhältlich: Bistum Dresden-Meißen, Diözesanrat, Tiergartenstraße 74 in 01219 Dresden.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 16 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 25.04.1999

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