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Bistum Magdeburg

"Kann nicht" statt "darf nicht"

Schwangerenberatung

Magdeburg (kna/tdh) - Der von den Bischöfen beschlossene Zusatz auf dem Beratungsschein der Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach Angaben des Magdeburger Bischofs Leo Nowak "zuerst als moralische Aussage" und nicht als rechtliches Verbot zu verstehen. "Es ist eine moralische Unmöglichkeit, den zum Lebenserhalt bestimmten Beratungsnachweis zugleich im Zusammenhang mit einer Abtreibung, mit der Tötung von Leben, zu benutzen", sagte Nowak vergangene Woche vor Journalisten in Magdeburg

Er hob hervor, daß es im Text heiße: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden", und nicht: sie "darf nicht ..." Er fügte hinzu, wer das Tötungsverbot ernst nehme, "kann nicht, das heißt, vermag nicht, das heißt, ist nicht in der Lage, eine Tötung menschlichen Lebens vorzunehmen". Weiter sagte Nowak, er sei sich bewußt, daß die Formulierung Mißverständnisse hervorrufen könne. Die konkrete Beratung könne in Einzelfällen schwieriger werden. Nowak kündigte an, "so schnell wie möglich" Abstimmungsgespräche mit dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der Entscheidung der Bischöfe aufzunehmen. Im Bistum sei unverzüglich eine Kommission eingerichtet worden, die eine Konzeption für den Beratungs- und Hilfeplan erarbeitet. Diese Konzeption müsse weit mehr sein als ein "Verzeichnis der Adressen, wo möglicherweise finanzielle Unterstützung erbeten werden kann"

Sachsen-Anhalts Frauenministerin Gerlinde Kuppe (SPD) forderte die Bischöfe auf, ihr "juristisch sehr kompliziertes Votum" zu erläutern. "Es muß dargestellt werden, welche Bedeutung die Kirche ihrem in den Beratungsschein eingebauten Nebensatz gibt, wonach der Schein nicht zur Durchführung einer straffreien Abtreibung dienen darf", erklärte die Ministerin. Es ginge zu weit, vom Staat zu erwarten, "daß er diesem Satz nur eine moralische Qualität beimißt und ihn daher einfach ignoriert."

Der Vorstand des Katholikenrates im Bistum Magdeburg begrüßte die "eindeutige Aussage der Bischofskonferenz zum Verbleib der kirchlichen Beratungsstellen im System der gesetzlich geregelten Schwangerschafts-konfliktberatung"

Bedauerlich sei es jedoch, daß der Papst im Vorfeld seiner Entscheidung den deutschen Ortsbischöfen keine ausreichende Gelegenheit gegeben habe, die spezielle Situation in Deutschland zu dieser Problematik zu erläutern. Der Katholikenrat bittet die zuständigen Politiker, den Beratungsschein mit Zusatz anzuerkennen

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 26 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 04.07.1999

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