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Stagnation familienpolitischer Leistungen

Familienbund

Erfurt (pe) - Der Familienbund der Deutschen Katholiken fordert eine familiengerechte Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Familienbesteuerung. Auf seiner Bundesdelegiertenversammlung Ende September in Erfurt diskutierte der Familienbund mit Bundesfamilienministerin Christine Bergmann über das Familienfördergesetz in Deutschland

"Erziehungsfähigkeit fördern, den Zusammenhalt in der Familie stärken und die finanzielle Situation abfedern" - so überschrieb der Präsident des Familienbundes, Dr. Andreas Birkmann das Programm des 1953 gegründeten Vereines. An die Ministerin gewandt, danke er ihr für ihr Kommen und wünschte sich für die Zukunft eine frühere Einbeziehung in familienpolitische Entscheidungsprozesse. Nachdem das BVG durch das Urteil vom 10. November 1999 dem Gesetzgeber konkrete Handlungsaufträge zur finanziellen Entlastung von Familien gegeben hatte, ist nun die erste Stufe der politische Umsetzung dieser Entscheidung durch das Familienfördergesetz erfolgt. In der ersten Stufe des Karlsruher Urteils soll ab 1. Januar 2000 ein einheitlicher Betreuungsfreibetrag in Höhe von 3024 Mark jährlich für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zusätzlich zum Kinderfreibetrag eingeführt werden. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind soll auf 270 Mark monatlich angehoben werden. Ab 2001 ist eine Neuregelung zum Erziehungsbedarf in Verbindung mit einer Reform der Ausbildungsförderung durch die zweite Stufe der Umsetzung des BVG-Urteils geplant

Entgegen der bundespolitischen Umsetzung hat der Familienbund ein Konzept vorgestellt, das eine Parallelentwicklung von Steuerfreibeträgen und der Anhebung des Kindergeldes vorsieht. Das heißt keine reine Freibetragslösung, sondern zusätzlich eine Kindergelderhöhung auf 370 Mark (1. bis 3. Kind) beziehungsweise 420 Mark (ab 4. Kind) monatlich. Dies sei notwendig, um auch Familien mit mittleren und geringen Einkommen soziale Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, da sie nicht von höheren Freibeträgen profitierten und auf eine direkte Förderung angewiesen seien. Der Bundesgeschäftsführer des Familienbundes, Carsten Riegert, wies auf der Tagung darauf hin, dass der Familienbund bereits im April diesen Jahres sein Umsetzungsprogramm zur Entscheidung des BVG vorgelegt habe. Riegert kritisierte das Modell der Bundesregierung, da Familien mit geringem Einkommen oder Sozialhilfeempfänger nicht von den steuerlichen Freibeträgen profitieren könnten. "Tatsächlich", so Riegert, "nimmt der Familienförderbetrag ab." Auch die Vizepräsidentin des Familienbundes, Elisabeth Bussmann, klagte gegenüber der Politik eine Erhöhung der staatlichen Zahlungsbeträge ein und diagnostizierte eine Stagnation familienpolitischer Leistungen

Daraufhin verteidigte Ministerin Bergmann die bundespolitische Umsetzung des Urteils des BVG, gab aber auch zu bedenken, dass im Zuge der Konsolidierung des Staatshaushaltes und der damit verbundenen Sparmaßnahmen keine Gelder für die Umsetzung des Vorschlags des Familienbundes vorhanden seien. Die Ministerin erklärte, dass in der ersten politischen Umsetzungsstufe das Kindergeld pro Kind um 20 Mark erhöht wurde, ebenso wie der Betreuungsfreibetrag für körperlich und geistig behinderte Kinder. In der zweiten Stufe werde sie um eine nochmalige Erhöhung der Transferleistungen (Kindergeld) ringen, doch gingen schon 73 Prozent ihres Finanzvolumens (8 Mrd. Mark) in die Familienpolitik, außerdem müsse sie noch 7,5 Prozent an Ausgaben sparen. "Ich hätte auch gern mehr gehabt", sagte sie

Prof. Dr. Tröster, Vizepräsident des Familienbundes kommentierte die familienpolitische Situation als Dilemma von Steuergerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit. Jedoch müsse, so Tröster, "in jedem Fall die soziale Gerechtigkeit auch die Familien erfassen, die das Steuerrecht nicht erfassen kann."

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 40 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 10.10.1999

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