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Bistum Erfurt

Kindergelderhöhung nicht anrechnen

Familienbund

Erfurt (tdh) - Der Thüringer Landesverband des Familienbundes der Deutschen Katholiken unterstützt die aktuelle Forderung, die geplante Anhebung des Kindergeldes um 20 Mark für das erste und zweite Kind nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen. Das hat der Landesvorsitzende Andreas Malur erklärt. Die Bundesfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Teile der SPD-Bundestagsfraktion hatten sich in dieser Hinsicht geäußert

Damit würde eine der zentralen Forderungen des Familienbundes an eine Korrektur des Familienfördergesetzes erfüllt, so Malur in einer Erklärung. "Es kann nicht angehen, dass die wirtschaftlich besonders bedrängten Familien mit Sozialhilfe wieder einmal leer ausgehen." Zugleich wies Malur erneut auf die durch das Familienfördergesetz verursachte soziale Schieflage hin, in dem "zahlreiche erwerbstätige Alleinerziehende zum Teil deutliche Einbußen hinnehmen müssen und verheiratete Eltern in unteren Einkommensgruppen erheblich schlechter entlastet werden als Spitzeneinkommen"

Malur mahnt die Bundesregierung: "Wir erinnern die Bundesregierung an die Entschließung des Deutschen Bundestages vom Herbst 1995, zukünftig Kindergeld und Kinderfreibetrag im selben Verhältnis anzuheben. Damit würde sich die Berücksichtigung der Betreuungsleis-tungen durch eine entsprechende Anhebung des Kindergeldes niederschlagen und auch untere Einkommen angemessen entlas-tet."

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 43 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 31.10.1999

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