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Bistum Erfurt

Votum für Schwangerschaftskonfliktberatung

Dokumentation

Die nachfolgende Erklärung zum Verbleib in der Schwangerschaftskonfliktberatung wurde auf der 14. Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes vom 19. bis 21. Oktober 1999 in Berlin beschlossen

1. In der Verantwortung für Frauen in Schwangerschaftskonflikten treten wir für das klare Bekenntnis der Katholischen Kirche ein, in der Nachfolge Jesu Christi den Menschen und ihrem Leben dienen zu wollen

2. Wir wissen aus Erfahrung, dass wir mit dem bisherigen Beratungsangebot mit der Ausstellung des Beratungsnachweises Frauen im Schwangerschaftskonflikt erreichen. Bei einem Ausstieg aus dem gesetzlichen Beratungssystem wird eine wichtige Chance vergeben, Frauen in Konfliktsituationen beizustehen und ungeborene Kinder zu schützen. Die Katholische Kirche nimmt sich eine Möglichkeit, Frauen eine tragfähige Entscheidung für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen

3. Bei einem Ausstieg der katholischen Beratungsstellen aus dem staatlichen Beratungssys-tem fehlt eine anwaltschaftliche Position, die für das Leben der ungeborenen Kinder eintritt und betroffenen Frauen effizient Hilfe leistet. Die Kirche darf nicht gefährden, dass die Caritas als verlässlicher Partner des Staates die Gesellschaft mitgestaltet

4. Wir sind ethisch gehalten, auch zukünfig für den Schutz ungeborener Kinder zu sorgen. Dazu verpflichtet uns unser Glaube

5. Ein Ausstieg aus der gesetzlichen Beratung bleibt die Antwort auf die Frage schuldig, wie die Preisgabe eines wirksamen Lebensschutzes verantwortet werden soll

6. Wir treten weiterhin mit Nachdruck für das uneingeschränkte Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung im staatlichen System ein

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 44 des 49. Jahrgangs (im Jahr 1999).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 07.11.1999

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