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Bistum Erfurt

Bistum Erfurt unterstützt Klage

Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft

Erfurt (ep) - Das Bistum Erfurt unterstützt die geplante Klage der Freistaaten Sachsen und Thüringen beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren. Das hat der Leiter des Katholischen Büros Erfurt, Ordinariatsrat Winfried Weinrich kürzlich dem Thüringer Justizminister Andreas Birkmann (CDU) bei einem Gespräch zugesichert.

Bistum Erfurt und Freistaat Thüringen sehen in den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung den Versuch, zahlreiche gesetzliche Regelungen, die bisher der Ehe vorbehalten sind, auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften auszudehnen. Damit sei der vom Grundgesetz geforderte besondere Schutz von Ehe und Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens verletzt und die Gefahr gegeben, dass derartige Nivellierungen auf Dauer zu Lasten der Familien gehen, hieß es von beiden Seiten nach dem Gespräch. Grund für die katholische Kirche, den im Thüringer und im Sächsischen Kabinett bereits beschlossenen Gang nach Karlsruhe zu unterstützen.

Thüringens Justizminister Birkmann erklärte: "Wir sind uns einig darüber, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie durch das Grundgesetz nicht ausgehöhlt werden darf. Werteorientierte Politik muss sich dafür einsetzen, die Familie als Fundament unserer Gesellschaft zu stärken. Hier haben wir mit der katholischen Kirche einen verlässlichen Partner." Weinrich und Birkmann betonten aber auch, dass bestehende Diskriminierungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Besuchs- und Mietrecht sowie im Zeugnisverweigerungsrecht beseitigt werden müssen.

Justizminister Birkmann und Ordinariatsrat Weinrich wiesen zugleich darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für Familien und Kindererziehung weiter verbessert werden müssen. Dafür müsse ein tragfähiges gesellschaftliches Gesamtkonzept erarbeitet werden.

Anfang des Jahres hatte es Irritationen zwischen den Evangelischen Kirchen in Thüringen und der Thüringer Landesregierung hinsichtlich einer möglicherweise distanzierten Haltung der Evangelischen Kirchen im Blick auf die vom Freistaat angestrengte Klage gegeben. Diese wurden bei einem Gespräch zwischen beiden Seiten Mitte März ausgeräumt, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.

Unterdessen will der Freistaat Bayern mit einer eigenen Klage eine einstweilige Verfügung gegen das Inkrafttreten des bereits beschlossenen Teils des von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzes am 1. August verhindern, zumal die erfolgte Trennung des Gesetzesvorhabens in einen von der Regierung beschlossenen und einen noch vom Bundesrat zu genehmigenden Teil (steuer- und versicherungsrechtliche Gleichstellung und ähnliches) verfahrensrechtlich umstritten ist.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 16 des 51. Jahrgangs (im Jahr 2001).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Mittwoch, 18.04.2001

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