Finanzierung des Religionsunterrichts geändert
Freistaat Sachsen
Dresden (tdh) - Die Vertreter der fünf evangelischen Landeskirchen und der drei katholischen Bistümer sowie Sachsens Staatsminister für Kultus Dr. Matthias Rößler haben ihre gemeinsame Verantwortung für die christliche Werteerziehung in den Fächern Katholische und Evangelische Religion an den sächsischen Schulen bekräftigt. Kürzlich unterzeichneten sie eine Änderungsvertrag zu dem 1994 abgeschlossenen Gestellungsvertrag, über den inzwischen 1200 kirchliche Mitarbeiter als Religionslehrer an den sächsischen Schulen eingesetzt sind. Zusammen mit den 240 staatlichen Religionslehrern erteilen sie 5500 Stunden Religionsunterricht pro Woche, dies teilte das Kultusministerium in einer Presseinformation mit. Damit würden sie 81 500 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und Förderschulen erreichen.
Der jetzt unterzeichnete Änderungsvertrag enthält vor allem eine Anpassung des Refinanzierungspaketes für die von den Kirchen erbrachte Dienstleis-tung gegenüber dem Freistaat Sachsen, da die bisherige Regelung die entstandenen Personalkosten der Kirchen nicht mehr deckte. Neu ist auch, dass der Freistaat künftig in größerem Umfang den von den Kirchen zu zahlenden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung übernimmt.
Das Kultusministerium machte zudem deutlich, dass von Religionslehrern - unabhängig ob staatlich oder kirchlich angestellte - große fachliche Kompetenz und Glaubwürdigkeit erwartet wird. Daher darf Religion nur von entsprechend ausgebildeten Lehrern erteilt werden. Und "da auf absehbare Zeit der Bedarf an Religionsunterricht in den Schulen nicht allein durch staatliche Lehrkräfte gedeckt werden kann, ist der Freistaat den Kirchen nicht nur für ihre Aufbauarbeit dankbar, sondern auch dafür, dass sie auch weiterhin ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen."
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 16.01.2000