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Stichwort: Ablass heute

Ablass

Entgegen einer verbreiteten Annahme gehört der Ablass auch heute zur katholischen Lehre und Frömmigkeit, ihn anzustreben ist allerdings für Katholiken keine Pflicht. Sein Verständnis hat sich im Laufe der Jahrhunderte weit von dem entfernt, was zur Zeit Luthers zur Kirchenspaltung führte. Die jüngsten lehramtlichen Äußerungen zum Ablass finden sich im Katechismus der katholischen Kirche von 1993 und in der Bulle "../../incarnationis mysterium", die Papst Johannes Paul II. 1999 für das Heilige Jahr 2000 verfasst hat.

Nach diesen Texten ist der Ablass als ein Vorgang der Reinigung und Läuterung des Sünders zu verstehen. Diese ist wünschenswert, weil die Sünde neben den "ewigen Sündenstrafen" - also der Trennung von Gott - auch "zeitliche" Folgen hat. Um sich von diesen zu befreien, sind nach der Beichte und dem Empfang der Kommunion bestimmte Buß-Übungen wie eine Pilgerfahrt oder auch gute Werke für Kranke und Bedürftige erforderlich. Die früher üblichen, zeitlich genau gestaffelten "Ablass-Tarife" gibt es nicht mehr. Die Kirche lehrt nur noch den "teilweisen" und den "vollkommenen" Ablass. Letzteren kann ein Pilger beispielsweise im Heiligen Jahr erwerben, wenn er nach Beichte, Eucharistie und Gebeten eine der vorgeschriebenen Pilgerkirchen in Rom oder andere festgelegte Kirchen besucht

(kna)

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 6 des 50. Jahrgangs (im Jahr 2000).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 06.02.2000

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