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Bistum Magdeburg

Vereinbarung für Seelsorge in Haftanstalten unterzeichnet

Gefängnisseelsorge

Magdeburg (epd/tdh) - Die besondere Rolle der Gefängnisseelsorge in den Justizvollzugsanstalten von Sachsen-Anhalt hat die Justizministerin des Landes, Karin Schubert (SPD), gewürdigt. Auf Grund ihrer Sonderstellung leisteten die Seelsorger einen "wichtigen Beitrag" bei der Betreuung der Strafgefangenen, sagte sie am 6. Juli in Magdeburg. Anlass war die Unterzeichnung einer Vereinbarung des Landes mit dem Bistum Magdeburg über die katholische Gefängnisseelsorge.

Wie Schubert dabei betonte, genieße der Seelsorger den Ruf einer Vertrauensperson, an die sich die Gefangenen mit ihren Sorgen und Problemen wenden könnten. Dies gelte auch für Inhaftierte ohne kirchliche Bindung. Darüber hinaus trügen sie mit ihrer Tätigkeit "ganz maßgeblich" dazu bei, die Gefangenen wieder in die Gesellschaft einzugliedern, fügte Schubert hinzu.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Justizministerin und Generalvikar Theodor Stolpe hat die katholische Gefängnisseelsorge in Sachsen-Anhalt erstmals eine vertragliche Grundlage. Mit ihr werden unter anderem die Zugangsmöglichkeiten der Seelsorger zu den sechs Justizvollzugsanstalten des Landes gewährleistet sowie Räume für Gottesdienste und seelsorgliche Gespräche zugesichert. Außerdem schreibt die Vereinbarung die Mitwirkung der katholischen Priester und Ordensschwestern bei der Weiterbildung der Vollzugsbeamten sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen fest. Nach der Vereinbarung betragen die zu erstattenden Personal- und Sachkosten jährlich 300 000 Mark.

Große Veränderungen erwarte er sich von der Vertragsunterzeichnung nicht, sagte der Halberstädter Franziskanerpater Ansgar Koch auf Tag des Herrn-Anfrage. Schon vorher hielten sich die Justizvollzugsanstalten an die Vereinbarungen, die nun unterzeichnet worden sind. Ansgar Koch, der seit 1991 Gefangene in den Haftanstalten Halberstadt und Magdeburg betreut, ist Beauftragter für Gefangenenseelsorge im Bistum Magdeburg.

Das Bistum hat sieben Seelsorger mit der Arbeit in den Haftanstalten betraut. Pater Koch ist der einzige vollberufliche Gefangenenseelsorger. Die anderen sechs Männer und Frauen sind außerdem im Gemeindedienst tätig. Im Gebiet des Bistums Magdeburg sind in allen Justizvollzugsanstalten Seelsorger im Einsatz, mit Ausnahme von Torgau. Dort gibt es noch keinen offiziell beauftragten Gefängnisseelsorger.

Mit der evangelischen Kirche war bereits 1994 eine entsprechende Vereinbarung für Sachsen-Anhalt unterzeichnet worden.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 29 des 50. Jahrgangs (im Jahr 2000).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 16.07.2000

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