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Bistum Erfurt

Thüringen will Ehrenamtsstiftung

Vorhaben soll als Modellprojekt bundesweite Beachtung finden - Start im Frühjahr

Erfurt (kna/as) - Die Thüringer Landesregierung hat die Errichtung einer "Thüringer Ehrenamtsstiftung" beschlossen. Sozialminister Frank-Michael Pietzsch (CDU) erklärte nach dem Kabinettsbeschluss in Erfurt, durch die auf Dauer angelegte Stiftung werde die besondere Bedeutung des Ehrenamts dokumentiert. Die Stiftung könne durch die steuerrechtliche Privilegierung privates Kapital für die Förderung des Ehrenamts gewinnen. Er hoffe, dass "dieses Vorhaben als Modellprojekt bundesweite Beachtung" finde, meinte Pietzsch. Für das Grundstockvermögen der Stiftung stellt die Landesregierung frei gewordene Mittel der aufgehobenen Stiftung "Hilfe für Zwangsausgesiedelte" in Höhe von rund 50 000 Euro zur Verfügung. Weitere Landesmittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks sind nach Angaben des Ministeriums im Haushalt eingestellt, für das Jahr 2002 mindestens 1,1 Millionen Euro. Zudem sei die Finanzierung der laufenden Kosten vorgesehen.

Die Stiftung verfolgt laut Satzung den Zweck, gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Thüringen zu fördern. Dies soll unter anderem durch "Maßnahmen zur Würdigung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit und von im Ehrenamt tätigen Personen", durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten sowie der kontinuierlichen Zusammenarbeit von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Wirtschaftsunternehmen und ihren Verbänden sowie durch die Förderung von Modellprojekten geschehen.

Der Leiter des Kathholischen Büros in Thüringen, Winfried Weinrich, hat das Projekt grundsätzlich begrüßt. Wichtig sei jedoch, das die Stiftung Schwerpunkte setze, zum Beispiel bei der Finanzierung von Weiterbildungen für Mitarbeiter in der Telefonseelsorge oder in der Hospizarbeit. "Die ehrenamtlichen Mitarbeiter müssen merken, dass sie für ihren Dienst ausgebildet werden und Hilfe bekommen", sagte Weinrich in Erfurt. Das Gesetz sei erst nach mehreren Anläufen zustande gekommen, weil die Vorstellungen über dessen Finanzierung bei Parteien und Verbänden weit auseinandergingen. Nach Angaben des Thüringer Sozialministeriums soll das Projekt im Frühjahr starten.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 2 des 52. Jahrgangs (im Jahr 2002).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Mittwoch, 09.01.2002

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