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LER-Streit: KLäger akzeptieren Vorschlag

Kirchen, Eltern und CDU für Kompromiss mit brandenburgischer Regierung - Gespräche geplant

Berlin/Lübben (kh) -Nach der Potsdamer Landesregierung haben am 12. Januar auch die Kläger im Streit um das brandenburgische Schulfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" (LER) den Kompromissvorschlag des Bundesverfassungsgerichts angenommen.

Vertreter der beiden großen Kirchen, der Klage führenden katholischen Eltern sowie der CDU-Bundestagsfraktion verständigten sich bei ihrem Treffen in Berlin darauf, die bei einigen Formulierungen bestehenden Rechtsunsicherheiten in einem Gespräch mit der brandenburgischen Regierung auszuräumen. Das teilte ein Vertreter der anwesenden Eltern, Falkner Schwarz aus Lübben, dem Tag des Herrn am 14. Januar auf Anfrage mit.

Eine entsprechende Unterredung zwischen Ministerpräsident Manfred Stolpe, dem Berliner Kardinal Georg Sterzinsky und dem evangelischen Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, war bei Redaktionsschluss für den 16. Januar vorgesehen. Dabei sollte unter anderem über die staatliche Finanzhilfe für den Religionsunterricht gesprochen werden. Neben diesem "Randproblem", wie es Schwarz bezeichnete, wollen die katholischen Eltern vor allem zwei Forderungen gegenüber der Regierung durchsetzen: Sie möchten erreichen, dass sich Schüler auch dann von LER abmelden können, wenn an ihrer Schule aus irgendwelchen Gründen -etwa weil kein Religionslehrer zur Verfügung steht -kein Religionsunterricht angeboten werden kann. Außerdem drängen die Eltern Schwarz zufolge darauf, die Gruppenstärke für den konfessionellen Religionsunterricht auf ein "für Brandenburg typisches Maß" zu reduzieren. Eine konkrete Zahl wollte Schwarz aber nicht nennen. Bisher lag die Mindestteilnehmerzahl bei 16 Schüler. Der Kompromissvorschlag des Bundesverfassungsgerichts setzt sie auf zwölf herab.

Der Vorschlag, den das Gericht am 11. Dezember vorgelegt hat, sieht auch in anderen Punkten eine Aufwertung des Religionsunterrichts vor. So soll das Fach künftig nicht mehr auf die Randstunden gelegt, sondern in den normalen Unterrichtsablauf integriert werden. Lehrern, die Religionsunterricht erteilen, sollen diese Stunden auf ihre wöchentliche Unterrichtszeit angerechnet werden und auch Beauftragte der Kirchen, die Religion geben, ohne staatliche Lehrkräfte zu sein, sollen an Lehrerkonferenzen teilnehmen können. Sofern die Kirchen es wünschen, sieht der Vorschlag ferner eine Benotung der Leistungen im Fach Religion vor.

Die Verfahrensbeteiligten haben noch bis zum 31. Januar Zeit, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Wie Schwarz versicherte, sind die katholischen Eltern bis jetzt zu einem Kompromiss auf der Grundlage dieses Vorschlags bereit, auch wenn der Religionsunterricht dadurch nicht den Status eines Wahlpflichtfaches erhalte. Durch die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Abmeldemöglichkeit von LER sieht Schwarz jedoch den Charakter eines solchen Wahlpflichtfaches gegeben: "Im Prinzip haben wir doch unser Ziel erreicht."

Auch die evangelischen Eltern, die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten, streben einen Kompromiss an. "Die Chancen stehen gut", sagte Kirchenschulrat Wilfried Steinert am 14. Januar auf Anfrage. Ob es letztlich zu einem Vergleich komme, entscheide sich in den Gesprächen mit der Regierung.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 3 des 52. Jahrgangs (im Jahr 2002).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Freitag, 18.01.2002

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