Ja zum Schulfach Religion
Katholikenrat Erfurt
Erfurt / Winterstein (tdh) - Der Katholikenrat des Bistums Erfurt hat auf seiner Herbstvollversammlung am 3. / 4. November in Winterstein eine Erklärung "Zum schulischen Religionsunterricht im Bistum Erfurt" verabschiedet. (Der Tag des Herrn berichtete.) In dem Papier wird das Schulfach Religion grundsätzlich bejaht. Zugleich werden Gefährdungen des Religionsunterrichtes im Bistum Erfurt aufgezeigt und Anregungen gegeben, wie diesen begegnet werden kann.
Das höchste Laiengremium des Bistums erinnert zunächst daran, dass nach dem Rechtsverständnis des Grundgesetzes Erziehung und Bildung insoweit Sache der öffentlichen Schule sind, als sie zum staatlichen Gemeinwohl und zum Wohl des Kindes notwendig und mit dem Elternrecht vereinbar sind. In dem es im Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetztes heiße, "der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach", werde deutlich, dass der Religionsunterricht zu den für das Gemeinwesen unverzichtbaren Fundamenten gehört. Der Religionsunterricht bewerte Mensch und Welt aus christlich-abendländischer Perspektive und könne so eine persönliche Grundlegung von menschlichen Werten aus dieser Tradition befördern, heißt es in der Erklärung.
Neben der Gefahr von zu kleinen Zahlen, die klassen-, schulen- und jahrgangsübergreifend unter Umständen nicht einmal Gruppen von acht Schülern ergeben und damit die Finanzierung durch den Staat gefährden, spricht das Papier auch Vorbehalte der Eltern gegenüber dem schulischen Religionsunterricht an: Vorurteile, weil der Wert des schulischen Unterrichts den Eltern nicht deutlich genug ist, weil organisatorische Nachteile wie Nachmittagsunterricht nicht in Kauf genommen werden wollen oder weil der Religionsunterricht wieder in der Pfarrgemeinde stattfinden soll. Aber auch fehlende oder unzureichend ausgebildete Religionslehrer und mangelnde Unterstützung der Religionslehrer durch Schulleitungen und Lehrerkollegien sowie fehlende Kontakte unter den Religionslehrern werden als Gefährdungen angesprochen.
Um diesen zu begegnen, werden verschiedene Schritte empfohlen: So sollten Politiker für die Aufrechterhaltung des Religionsunterrichtes auch in Gruppen mit weniger als acht Schülern sensibilisiert werden. In den Pfarrgemeinden und anderswo sollte nach geeigneten Personen Ausschau gehalten werden, damit mehr Religionslehrer ausgebildet werden können. Zudem sollten die in den Schulen tätigen Religionslehrer stärker durch die staatlichen Schulämter, durch die Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariates, aber auch durch die Pfarrgemeinden unterstützt und begleitet werden. In der Öffentlichkeit müsse mehr deutlich gemacht werden, dass auch konfessionslose Schüler am Religionsunterricht teilnehmen können.
Nach Meinung des Katholikenrates ist es aber auch notwendig, die Eltern darin zu bestärken, ihre Kinder bewusst in den schulischen Religionsunterricht zu schicken. In diesem Zusammenhang sollte den Eltern Bedeutung und Chance des schulischen Religionsunterrichtes deutlich gemacht und sie ermutigt werden, gegebenenfalls den gesetzlichen Anspruch auf das Schulfach einzufordern. Der Katholikenrat regt an, regelmäßige Gesprächsrunden zwischen Priestern, Katecheten, Religionslehrern, Eltern und gegebenenfalls auch Schulämtern zu initiieren, in denen über die Arbeit und die Probleme des Religionsunterrichtes gesprochen und nach Lösungen gesucht wird. Zudem sollte das Fach Religion von Zeit zu Zeit Thema im Pfarrgemeinderat und in verschiedenen Gemeindekreisen sein. Neue organisatorische und inhaltliche Formen, den Religionsunterricht gerade auch in den vielen Diasporaregionen zu gestalten, sollten weitergegeben und publik gemacht werden.
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 19.11.2000