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Bistum Dresden-Meißen

Aktionsbündnis Recht auf Wohnen lud zu Gespräch ein

Leipzig

Leipzig (mg) - Beim jüngsten Aktionstag gegen Wohnungslosigkeit in Leipzig wurde gleich zu Beginn festgestellt, dass die Rechte Obdachloser auf gesundheitliche Betreuung größer sind als es den meisten Betroffenen, aber auch ihren Ärzten bekannt ist. Diese Aussage traf Dr. Schmidt-Recla von der Juristischen Fakultät der Leipziger Universität in seinem Vortrag über die rechtliche Lage Obdachloser. Fast alle sind auch als nicht gesetzlich Krankenversicherte sozialhilferechtlich abgesichert. Damit eröffnete er das Rundtischgespräch "Obdachlose - Patienten dritter Klasse?", zu dem unter Leitung von MDR-Moderator Michael Harmetner Leipzigs leitender Rettungsarzt Dr. Wulf-Hinrich Storch, der Chef des Gesundheitsamtes Dr. Bodo Gronemann, Frau Blanka Schuchardt, die Leiterin des Übernachtungshauses für Frauen und Frau Dr. Edith Bittner, eine Ärztin, die sich mit großem Engagement Wohnungsloser angenommen hat, debattierten. Eingeladen hatte das Aktionsbündnis Recht auf Wohnen.

Wie brisant die Frage nach der gesundheitlichen Betreuung Obdachloser ist, wird schon daran deutlich, dass diese soziale Randgruppe aufgrund ihrer meist unverschuldeten Lebenssituation häufiger auf ärztliche Hilfe angewiesen ist als andere. Aber sowohl die Obdachlosen haben Berührungsängste mit Ärzten wie die Ärzte oft auch mit ihnen. Bodo Gronemann sah eine Ursache der auftretenden Schwierigkeiten der medizinischen Versorgung Wohnungsloser in der reinen "Komm-Struktur" des Gesundheitswesens. Die besonderen sozialen Schwierigkeiten vieler Wohnungsloser verhindern einen "normalen" Zugang zu Behandlungseinrichtungen. Deshalb sind beispielsweise Einrichtungen wie die Sprechstunden in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zu fördern.

Menschliches Fehlverhalten nannte Wulf-Hinrich Storch als eine Ursache für einzelne Unkorrektheiten des Rettungsdienstes. Nur konkrete Hinweise könnten hier abhelfen. Bodo Gronemann wies auf den 24-stündigen Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes hin, der bei Problemen mit eventuell notwendigen Zwangseinweisungen gerufen werden kann. Es kommt immer wieder vor, dass Wohnungslose in hilflosem Zustand aus Krankenhäusern entlassen werden. Die Obdachloseneinrichtungen sind dafür aber nicht eingerichtet. Es wäre zu begrüßen, wenn sich die Stadt entschließt, ein bis zwei Betten in städtischen Krankenhäusern oder Pflegeheimen für solche Notfälle bereitzuhalten. Alternativ müssten die Krankenhäuser ermutigt werden, hilflose Patienten länger zu behalten, damit erreicht wird, dass die Kassen den längeren Behandlungszeitraum finanzieren.

Info: Aktionsbündnis Recht auf Wohnen, Michael Gerczewski, Caritasverband Leipzig e. V.,

Tel: (03 41) 9 63 61 35

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 49 des 50. Jahrgangs (im Jahr 2000).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Sonntag, 03.12.2000

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