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Lohnend im kirchlichen Bereich

Wie geht das mit den Stiftungen? Eine Veranstaltung in Dresden vermittelte Antworten

Dresden (tg) -Stiftungen werden in den kommenden Jahren zunehmende Bedeutung in der Gesellschaft erlangen, meint Kyrill von Twickel von der Schulstiftung im Bistum Osnabrück. Schon jetzt erlebten sie einen "Boom" , sagte er auf einer Veranstaltung des Kathedralforums in Dresden. Gegenwärtig gebe es rund 9000 selbstständige Stiftungen in Deutschland, die Hälfte davon sei nach 1945 entstanden. Jüngstes Beispiel sei die im Herbst 2001 gegründete Schulstiftung St. Benno im Bistum Dresden-Meißen.

Spenden müssen sofort verbraucht werden

"Der Staat zieht sich mehr und mehr aus einzelnen Verantwortungsbereichen zurück und gibt die Sicherstellung des Gemeinwohls an die Bürger ab", so von Twickel. "Langfristige Verbindlichkeiten einzugehen, ist über Spenden jedoch nicht möglich." Eine auch über längere Zeit sichere und kalkulierbare Arbeit sei nur über Zinserträge aus Stiftungskapital möglich. "Eine einmal aufgebaute Summe gibt es auch in hundert Jahren noch zu ihrem ursprünglichen Wert." Sie könne nur gleich bleiben oder sich vergrößern.

Spenden hätten den Nachteil, dass sie sofort verbraucht werden müssten, meint Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck aus Dresden. Stiftungskapital hingegen könne über längere Zeit kontinuierlich angespart werden, für die Arbeit würden die Kapitalerträge genutzt. Das Stiftungsrecht räume dem Stifter Freiheit in der Wahl des Stiftungszweckes ein. Der Staat entscheide lediglich, ob eine Stiftung als gemeinnützig einzustufen sei. Gegenwärtig gibt es drei Formen: die selbstständige Stiftung, für die ein Kapital von mindestens 50 000 Euro nötig ist, die treuhänderisch von einem Träger verwaltete unselbstständige Stiftung, im kirchlichen Bereich häufig anzutreffen, für die mindestens 25 000 Euro Anfangskapital nötig sind, schließlich Zustiftungen -das sind geringere Beträge, die bestehenden Stiftungen zufließen. Vor Gründung einer Stiftung sollte Lauck zufolge der Stiftungszweck gründlich festgeschrieben werden, denn er darf später nicht verändert werden. Außerdem muss man sich für die Höhe des Vermögens und die Art der Besteuerung entscheiden. Sinnvoll sei es, einen Stiftungsrat und ein Kuratorium einzusetzen. Ist dies getan, kann das so genannte Stiftungsgeschäft vollzogen werden, der erste praktische Schritt zur Gründung.

Starke steuerrechtliche Anreize für Stiftungen

Die Regularien des Funktionierens werden in einer Stiftungssatzung festgeschrieben. Die Unterlagen werden dann beim Finanzamt eingereicht, wo die Gemeinnützigkeit geprüft wird. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit der Stiftungsaufsichtsbehörde. Erst dann kann die Stiftung genehmigt und das Kapital an sie übertragen werden. Lauck erwähnt auch die "starken steuerlichen Anreize", die es für Stiftungen gibt. So kann man als Stifter jährlich bis zu 20 450 Euro von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei Neugründung einer Stiftung sind maximal 307 000 Euro abzugsfähig, ein Betrag, der auch über sieben Jahre gestreckt werden darf. In den USA sei es schon seit längerem üblich, das Engagement in einer Region in so genannten Bürgerstiftungen zu bündeln, sagt Lauck. Nach diesem Vorbild ist im Osten Deutschlands als erste die Dresdner Bürgerstiftung gegründet worden. Sie fungiert als Stiftungsträger, wickelt als solcher beispielsweise für selbstständige Stiftungen Verwaltungsaufgaben ab, übernimmt als Treuhänder unselbstständige Stiftungen und organisiert Zustiftungen.

Auch geringere Beträge seien als Zustiftung sinnvoll, betont von Twickel. Stiftungen seien eine nachhaltige Form des Engagements für die Gesellschaft. "Solche Strukturen lohnen sich auch im kirchlichen Bereich."

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 10 des 52. Jahrgangs (im Jahr 2002).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Samstag, 09.03.2002

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