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Bistum Erfurt

Folgen des Unrechts noch lange spürbar

Thüringen und Opferverbände unterstützen Caritas-Beratungsstelle für SED-Opfer

Gespräche, Anträge stellen, Zusammenarbeit mit Behörden: Sonja Stade betreut seit 1998 Opfer der SED-Diktatur.

Saalfeld (as) -Mit der Fortsetzung ihrer Arbeit hat Sonja Stade nicht mehr gerechnet. Seit 1998 betreute sie im Caritashaus St. Franziskus in Saalfeld Opfer des DDR-Unrechts, stellte Anträge zur Rehabilitierung, hörte sich ihre Sorgen an. Dann das vorläufige Ende: Die bis dahin vom Arbeitsamt geförderte Stelle lief aus. Das war im Oktober des vergangenen Jahres. Am 1. Juli nun hat Sozialminister Frank-Michael Pietzsch (CDU) der Caritas in Saalfeld einen Zuwendungsbescheid für die Weiterführung der Beratungsstelle übergeben. Das Land unterstützt die Einrichtung vorerst bis April 2004. Allein in diesem Jahr mit rund 21 000 Euro. Weitere Zuwendungen kommen von der Stiftung Aufarbeitung in Berlin. Zu verdanken ist das Ganze einer gemeinsamen Bundesinitiative der Länder Sachsen und Thüringen, die eine Fristenverlängerung zur Rehabilitierung von DDR-Opfern bis zum Jahr 2003 erreichte.

Wie nötig die Beratung ist, zeigt die Praxis. Sonja Stade: "Viele Menschen die die Beratungsstelle aufsuchen, sind zunächst verunsichert. Ihr Vertrauen zu anderen ist erschüttert, die Erlebnisse in den DDR-Gefängnissen waren traumatisch." Manche könnten erst beim zweiten Besuch darüber sprechen. Die Beraterin zeigt den Opfern Möglichkeiten der Wiedergutmachung, arbeitet dabei nicht nur mit den Rehabilitierungsbehörden, sondern auch mit der Gauck-Behörde zusammen. Insgesamt 105 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung hat die Caritas-Beratungsstelle Saalfeld in den letzten drei Jahren gestellt -mit einem Haftentschädigungsanspruch von umgerechnet rund 420 000 Euro. Schwierig, so Frau Stade, sei die Rehabilitation von Opfern, die in der DDR berufliche Nachteile zu erleiden hatten. Das lasse sich heute schwer beweisen.

Beratung auch nach Ablauf der Antragsfrist nötig

Sonja Stade ist davon überzeugt, dass es auch nach Ablauf der Antragsfrist im Jahre 2003 noch Möglichkeiten der Rehabilitierung für die Opfer geben muss. Acht Jahre nach Inkrafttreten der Gesetze kämen immer noch Menschen zur Erstberatung. "Es gibt Opfer, die erst nach vielen Jahren über das Unrecht, das ihnen angetan wurde, reden können. Manche können es wohl nie."

Besonders schwerwiegend sind die psychischen Folgen der Haft. Depressionen, Angststörungen, aber auch körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Kreislauferkrankungen treten noch nach Jahren auf -ebenso Alkoholund Tablettenmissbrauch. Die Folgen des Unrechts in den DDR-Gefängnissen werden für die Betroffenen noch lange zu spüren sein.

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 29 des 52. Jahrgangs (im Jahr 2002).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 18.07.2002

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