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Aus der Region

"Höchst problematisch!"

Thüringens Justizminister zum Verfassungsgerichtsurteil zur Homo-Ehe

Andreas Birkmann: Der Staat muss das Besondere von Ehe und Familie fördern.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mehrerer unionsgeführter Bundesländer gegen die so genannte Homo-Ehe zurückgewiesen. Thüringens Justizminister Andreas Birkmann (CDU) bewertete das Urteil in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Frage: Herr Justizminister Birkmann, das Verfassungsgericht hat gegen die Klage Ihres Bundeslandes entschieden. Wie bewerten Sie das Urteil?

Birkmann: Karlsruhe hat festgestellt, dass das Gesetz mit der Verfassung in Übereinstimmung steht. Das Gericht tat dies allerdings mit dem knappsten aller denkbaren Mehrheiten, nämlich mit fünf zu drei. Das bringt zum Ausdruck, dass es juristisch und gesellschaftspolitisch nach wie vor sehr unterschiedliche Auffassungen gibt.

Frage: Das Gericht hat aber den besonderen Schutz der Verfassung für Ehe und Familie bekräftigt ...

Birkmann: Aber diesen besonderen Schutz hat die Mehrheit nicht so umfassend gesehen wie die Minderheit. Und diese Minderheit, zu der immerhin auch Präsident Hans-Jürgen Papier gehört, fordert nach wie vor eine Privilegierung von Ehe und Familie. Denn die gleichgeschlechtliche Partnerschaft darf nicht zur Ehe mit falschem Etikett werden. Wie wollen wir noch von einem besonderen Schutz sprechen, wenn wir alle Lebensgemeinschaften strukturell gleich fördern?

Frage: Nun liegt das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz noch im Bundesrat ...

Birkmann: Ja, und es ist bemerkenswert, dass das Gericht nichts zum anhängigen Ergänzungsgesetz gesagt hat. In ihm werden sehr bedeutsame Dinge geregelt: Fragen des Steuerrechts, des Sozial- und Arbeitsrechts und ausländerrechtliche Fragen. Karlsruhe hat offen gelassen, ob -wenn alle Aspekte als Einheit gesehen werden -letztendlich nicht doch Grenzen überschritten werden. Der Überzeugung sind wir auch heute noch. Es wäre gut gewesen, wenn es eine Verhandlung über alle Bereiche gegeben hätte. Folge ist, dass wir die Auseinandersetzung über das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz jetzt in der Länderkammer und im Vermittlungsausschuss fortsetzen müssen. Auffassung der CDU-regierten Länder ist, dass dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig ist. Dabei bleibt es.

Frage: Der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Volker Beck, hat begrüßt, dass das Gericht einem rechtlichen Abstandsgebot der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe eine ausdrückliche Absage erteilt habe ...

Birkmann: Die Mehrheit hat erklärt, diese Privilegierung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass andere auch privilegiert werden. Das halte ich für höchst problematisch. Dadurch wird die Institutsgarantie fast komplett beseitigt. Diese Position kommt im Minderheitenvotum deutlich zum Ausdruck. Die Institutsgarantie bedeutet nicht nur, dass der Staat Eingriffe von außen abwehren muss. Er muss das Besondere von Ehe und Familie fördern. Ehe und Familie leisten Beiträge für die Zukunft des Staates, und der ist auf Kinder angewiesen. Deshalb brauchen Ehe und Familie eine aktive Förderung. Sie können nicht mit gleichgeschlechtlichen Paaren auf eine Stufe gestellt werden.

Interview Christoph Scholz

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in Ausgabe 30 des 52. Jahrgangs (im Jahr 2002).
Aufgenommen in die Online-Ausgabe: Donnerstag, 25.07.2002

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