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Strukturreform Bistum Erfurt 1:

Zahl der Pfarreien wird halbiert

Bistum Erfurt führt bis 2020 umfangreiche Strukturreform durch

Von Matthias Holluba

Erfurt. Das Bistum Erfurt wird in den nächsten zehn Jahren die Zahl seiner Pfarreien mehr als halbieren. Zurzeit gibt es 72 Pfarrgemeinden, im Jahr 2020 sollen es nur noch 32 sein. Das sieht eine Strukturreform vor, die die Bistumsleitung kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Nachdem die entsprechenden Gremien auf Bistumsebene zugestimmt haben, hat der Bischof die Pläne in Kraft gesetzt. Im kommenden Jahr sollen auf der Ebene der künftigen Pfarreien Gespräche mit den hauptamtlichen Mitarbeitern und Gremien stattfinden.

Grund für die Strukturreform ist vor allem die voraussichtlich in zehn Jahren zur Verfügung stehende Zahl von Priestern, erklärte Ordinariatsrätin Maria Lubina. Auch ihre Zahl wird sich von heute 112 im aktiven Dienst auf schätzungsweise 50 bis 60 im Jahr 2020 verringern. Erste Entwürfe für die nun vorliegende Strukturreform liegen deshalb seit etwa einem Jahr vor und wurden intensiv in verschiedenen Gremien beraten. Noch seien nicht alle Einzelheiten geklärt. Auch die Strukturreform als ganze sei offen für Veränderungen der Situation, die heute noch nicht absehbar seien.

Bei der Festlegung der neuen Pfarreien dienten die Katholikenzahlen als Grundlage. Alle Pfarreien werden zwischen 4000 und 5000 Katholiken haben. Ausnahme ist die Pfarrei Leinefelde mit etwa 8000 Katholiken. Die Strukturreform soll nicht zu einem konkreten Stichtag in Kraft treten. Vielmehr werde es für jede der künftigen Pfarrgemeinden einen "eigenen Weg geben, der sich der Situation der Gemeinde anpasst”, sagte Maria Lubina. Dazu werde es ab Anfang nächsten Jahres Gespräche in den künftigen Gemeinden geben. Bis dahin werden auch die Gespräche der Bistumsleitung mit den Priestern über deren dienstliche Zukunft abgeschlossen sein, informierte die Ordinariatsrätin. Die Errichtung der neuen Pfarrgemeinden soll dann jeweils mit einem turnusgemäß im Bistum anstehenden Termin für Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen verbunden werden. Solche Wahlen sind in den Jahren 2012, 2016 und 2020 vorgesehen.

Die neuen Pfarreien sollen in der Regel nicht auf dem Weg der Eingliederung, sondern der Neugründung errichtet werden. Am jeweiligen Pfarrort wird sich die Pfarrkirche, die Wohnung des Pfarrers und das Pfarrbüro befinden. Die dann nicht mehr selbstständigen Pfarreien werden zu Filialgemeinden. Ab 2012 sollen diese Filialgemeinden im Unterschied zur bisherigen Praxis nicht mehr die Möglichkeit haben, einen eigenen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat zu wählen. Das sei notwendig, damit die Pfarrer der künftigen Pfarreien nicht mit einen sehr großen Zahl an Gremien zu tun habe, erklärte Maria Lubina. In den Filialgemeinden könne aber ein Filialgemeinderat gewählt werden, der sich um das kirchliche Leben vor Ort sorgt. Bei der ersten Wahl von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat der neuen Pfarreien soll sichergestellt werden, dass alle Filialgemeinden entsprechend vertreten sind.

Wie nach der Errichtung der neuen Pfarreien die Seelsorge vor Ort aussehen wird, muss von den Gremien vor Ort entschieden werden, betonte Maria Lubina. Die Zahl hauptamtlicher pastoraler Mitarbeiter könne aus finanziellen Gründen nicht erhöht werden. "Wir hoffen, die gegenwärtige Zahl halten zu können.” Die Gemeinden müssten lernen selbst Verantwortung wahrzunehmen. "Dabei beginnen wir aber nicht beim Nullpunkt. Die neuen Pfarreien sind teilsweise auch die Konsequenz dessen, was vor Ort etwa in der Erstkommunionvorbereitung oder der Jugendfarbeit seit Jahren praktiziert wird”, sagt Maria Lubina. Erinnert wurde in diesem Zusammenrhang auch an die inzwischen fast 50jährige Erfahrung mit Diakonatshelfer, die in kleinen Orten Gottesdienste halten.

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