Und jetzt?
Wie es nach der Ernennung von Bischof Zdarsa zum Bischof von Augsburg in Görlitz weitergeht
Görlitz (eco). Nach der Ernennung von Bischof Konrad Zdarsa zum Bischof von Augsburg fragen sich viele Gläubige im Bistum Görlitz: "Und jetzt? Wie geht es weiter?" Der Tag des Herrn zeigt, was nach dem Kirchenrecht passieren wird.
Das Kirchenrecht regelt, wie es jetzt weitergeht in der Diözese Görlitz. Schon die Ernennung von Bischof Konrad Zdarsa zum Bischof von Augsburg hat Auswirkungen auf das Bistum Görlitz. Seit seiner Ernennung ist er zwar noch Bischof von Görlitz, hat aber nur noch die Rechte eines Diözesanadministrators, also die Rechte, die ein Verwalter der Diözese hat, wenn der Bischofsstuhl nicht besetzt ist (Sedisvakanz). Auch das Amt des Generalvikars ist automatisch mit dieser Ernennung erloschen.
"Die Befugnisse des Diözesanadministrators sind denen eines Diözesanbischofs gleich. Er darf nach den Bestimmungen des Kirchenrechts jedoch keine Grundsatzentscheidungen treffen, die den künftigen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen", erklärt Prälat Hubertus Zomack, der bis vor kurzem Generalvikar war. Während der Sedisvakanz darf darum nichts verändert werden, heißt es dazu ausdrücklich im Kirchenrecht. Zu seiner Entlastung kann der Diözesanadministrator im Bereich der Verwaltung einen Stellvertreter benennen. Zu diesem hat Bischof Zdarsa Prälat Hubertus Zomack ernannt. Er übt also fast das gleiche Amt wie als Generalvikar aus, hat nur nicht die gleichen Rechte.
"Bis zum 23. Oktober wird die Situation so bleiben wie sie jetzt ist", sagt Prälat Zomack. Für diesen Tag ist die Amtseinführung von Bischof Zdarsa in Augsburg geplant. Doch kirchenrechtlich gibt es gar keine Amtseinführung. Im Kirchenrecht ist von "Besitzergreifung der Diözese durch den neuen Bischof" die Rede. Dies passiert dadurch, dass dem Augsburger Domkapitel und den Gläubigen, die sich in der Kathedrale versammelt haben, die Ernennungsurkunde verlesen und gezeigt wird. In diesem Augenblick wird Bischof Zdarsa der Bischof von Augsburg sein und die Diözese Görlitz hat keinen Bischof mehr, der Bischofsstuhl ist vakant.
"Acht Tage hat dann das Domkapitel Zeit, um sich zu versammeln und einen Diözesanadministrator für das Bistum zu wählen", erläutert Zomack das weitere Vorgehen im Fall der Sedisvakanz. Zomack kennt sich aus. Der Prälat bekleidete selbst das Amt des Diözesanadministrators, bevor Konrad Zdarsa Bischof von Görlitz wurde. Würde das Domkapitel sich binnen dieser acht Tage nicht auf einen Kandidaten einigen, bestimmt der Metropolit der Kirchenprovinz, in diesem Fall also der Berliner Erzbischof, Kardinal Georg Sterzinsky einen Diözesanadministrator.
Jetzt beginnt die Suche nach einem neuen Bischof. Vorschläge werden über den Nuntius in Berlin an den Papst in Rom übermittelt. Der Vatikan bittet jedoch auch die Bischöfe anderer Diözesen um Vorschläge, wer für das Amt geeignet sein könnte.
Wenn drei Kandidaten gefunden sind, schickt der Vatikan über den Nuntius eine Liste mit deren Namen an das Domkapitel. Nach dem Preußenkonkordat von 1929 wählt das Domkapitel aus dieser Liste den neuen Bischof, der dann vom Papst ernannt wird. Im Bistum Augsburg war die Prozedur eine andere, weil dort das Bayerische Konkordat gilt. Danach hat das Domkapitel ein Vorschlagsrecht, der Papst kann jedoch auch einen anderen als die vorgeschlagenen ernennen, ohne das Domkapitel noch einmal zu befragen.
Dass die Diözese Görlitz wieder einen Bischof bekommt, daran zweifelt Prälat Zomack nicht. "Der Vatikan denkt langfristig", sagt er zu Spekulationen, das Bistum könne mit einem anderen fusioniert werden. "Das sind Spekulationen von interessierter Seite, um dem Bistum zu schaden und sich selbst interessant zu machen." Wann das Bistum wieder einen Bischof hat? "Etwa ein Jahr dauert es erfahrungsgemäß", sagt Prälat Zomack