Endlich Rechtssicherheit
Diözesan-Caritasdirektor Rudolf Hupe über das Urteil zur Finanzierung der Schwangerenberatung
Nach einem acht Jahre dauernden Rechtsstreit ist seit wenigen Tagen klar: Das Land Brandenburg muss die Schwangerenberatung der Caritas finanziell fördern. Caritasdirektor Rudolf Hupe erläutert im Gespräch das Urteil
Das Urteil gibt uns Rechtssicherheit. Jetzt ist klar: Die Schwangerschaftsberatungsstelle in Cottbus muss vom Land gefördert werden!
Ändert sich für die Mitarbeiter etwas?
Wir haben beide Mitarbeiterinnen, die in Cottbus in der Schwangerschaftsberatung tätig sind, die ganze Zeit weiterbeschäftigt. Die Beratung lief ja auch nach dem Ausstieg aus der Konfliktberatung im Jahr 2001 weiter. Rund 400 Personen haben wir pro Jahr beraten. Nur haben wir halt keine Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten bekommen. Das war uns finanziell nur durch die Unterstützung des Bistums möglich. Bischof Müller und Bischof Zdarsa haben diese Stelle unterstützt, weil sie dem Schutz des ungeborenen Lebens dient und Müttern oder Familien in Notsituationen Hilfen anbietet.
Es ging in dem Prozess auch um die staatliche Anerkennung der Beratungsstelle.
2001 sind wir aus der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen. Wir stellen also keine Beratungsscheine aus, mit denen eine Abtreibung straffrei möglich ist. Damals haben die Brandenburger Behörden die staatliche Anerkennung als Beratungsstelle zurückgenommen. Das ist auch richtig so. Schließlich machen wir keine Konflikt-Beratung im Sinne des Gesetzes.
Warum wollten Sie dann diesen Personalkostenzuschuss, wenn die Stelle in Cottbus nicht staatlich anerkannt ist?
Die Beratungsstellen machen nicht nur Schwangerschaftskonfliktberatung, sondern auch allgemeine Schwangerschaftsberatung. Diese allgemeine Beratung ist auch in dem Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes vorgesehen.
Wie hoch ist denn der Anteil der Schwangerschaftskonfliktberatung?
Die Beratungsstellen machen zum größten Teil allgemeine Beratung. Die Konfliktberatung, an deren Ende man einen Beratungsschein bekommt, macht einen viel kleineren Teil aus. Als wir die Konfliktberatung noch gemacht haben, fiel nur rund ein Viertel der Beratungsgespräche in den Bereich Konfliktberatung. Darum ging es ja in diesem Prozess: Ob einer Beratungsstelle Zuschüsse zustehen, auch wenn sie nur einen Teil der im Gesetz vorgesehenen Beratung anbietet.
Das Gericht hat jetzt zu Gunsten der Caritas entschieden:
Ja, das Brandenburger Verwaltungsgericht ist jetzt im Wesentlichen unserer Auffassung gefolgt. Für 2001 ist das Urteil schon da, aber noch nicht rechtskräftig. Für die weiteren Jahre warten wir noch auf die Urteile. Ich gehe aber davon aus, dass die Urteile für die Folgejahre genauso ausfallen werden. Rechtlich hat sich von 2001 bis 2006 nichts geändert.
Wie viel Geld hat Ihnen das Gericht zugesprochen?
Wir bekommen 80 Prozent der Personal- und Sachkosten gefördert. Für 2001 sind darund 45 000 Euro.
Fragen: Markus Kremser