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Durch Arbeit zur Aufenthaltsgenehmigung

Jobchance für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte - ein Projekt in Magdeburg

Magdeburg. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Flüchtlinge und Bleibeberechtigte eine Arbeitsstelle nachweisen, mit der sie ihren Lebensunterhalt verdienen. Das ist nicht einfach. Unterstützung bietet das Projekt "Jobbrücke und Jobchance".

Das Projekt

Turkiani Kovaqi kam vor neun Jahren mit Frau und drei Kindern aus dem Kosovo nach Deutschland. Acht Jahre lang durfte er als Geduldeter wegen des mit diesem Status verbundenen Arbeitsverbotes keine Stelle antreten. Im Sommer 2007 erließ die große Koalition mit der Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz eine neue Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete. Seitdem können sie Arbeitsstellen antreten und wenn sie bis zum 31. Dezember 2009 eine Stelle finden, die ihren Lebensunterhalt vollständig finanziert, wird die vorläufige Aufenthaltserlaubnis verlängert.

Turkiani Kovaqi hatte daraufhin ein Jahr lang viele Bewerbungen geschrieben, ohne Erfolg. "Alleine habe ich es nicht geschafft, Arbeit zu finden", erinnert er sich. Anfang dieses Jahres hat er durch das Projekt "Jobbrücke und Jobchance" in Magdeburg Arbeit in einem Geflügelhof gefunden.


Mit Familie zum Vorstellungsgespräch

Um Flüchtlingen und Bleibeberechtigten wie Turkiani Kovaqi einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hat das Magdeburger "Netzwerk für Ausländer- und Integrationsarbeit" am 1. November 2008 das Projekt "Jobbrücke und Jobchance" gestartet. Getragen wird das Projekt unter anderem von der Caritas, der EDCA (Education Campus GmbH) und dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland, der 90 Prozent der Kosten übernimmt. Das Netzwerk berät nicht nur in ausländerrechtlichen und sozialen Fragen, sondern vermittelt auch Arbeit an die zumeist aus dem Irak und Kosovo stammenden Menschen.

Die Arbeitslosenquote unter Flüchtlingen und Bleibeberechtigten sei schätzungsweise doppelt so hoch wie für Deutsche, erklärt Nguyen Tien Duc, Koordinator des Interkulturellen Beratungs- und Begegnungszentrum (IKZ) des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg. "Die meisten suchen Arbeit wie in ihrem Heimatland und das funktioniert hier nicht", beschreibt Duc das Problem. So würden viele persönlich zu Firmen gehen und nach Arbeit fragen oder zum Vorstellungsgespräch ihre Familie mitbringen. Außerdem hätten viele Teilnehmer nur geringe Qualifikationen, gar keine Schulabschlüsse oder Zeugnisse, die nicht anerkannt würden, so Duc weiter. Im Projekt erhalten die Teilnehmer Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen und Deutschkursen. Oder - wie Turkiani Kovaqi - Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungsschreiben und Lebenslauf.


Mehr Zeit für Selbstständigkeit

Sechs Teilnehmer sind bis jetzt vermittelt: "Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind", bilanziert Elena Schmidt vom IKZ. Gleichzeitig gibt sie aber zu bedenken, dass nicht alle 65 Projektteilnehmer wegen Krankheit oder Analphabetismus vermittelt werden könnten. Nach der Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz werden die vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen aber nur verlängert, wenn der Lebensunterhalt bis zum 31. Dezember 2009 selbstständig bestritten wird.

Laut der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hätten bislang ein Viertel aller Betroffenen in Deutschland aber nur eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Deshalb haben die Fraktionen der Grünen und der Linken im Bundestag Antrag auf eine Fristverlängerung der Altfallregelung gestellt. "Ich wünsche mir einen Kompromiss, der es den Geduldeten länger ermöglicht, nachzuweisen, dass sie ohne öffentliche Gelder ihren Lebensunterhalt selbstständig verdienen können", begründet Josef Philip Winkler, migrationspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, den Antrag. Im April werden die Fraktionen im Innenausschuss des Bundestages über den Antrag beraten und auch Caritas-Koordinator Duc wünscht sich mehr Zeit: "Manche unserer Teilnehmer haben große Angst und wollen nur eins: Arbeit finden." Zum Deutschlernen bliebe dann kaum mehr Kraft übrig, so Duc.

Von Sophia Schülke

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